Inneres

Sicherheit in einem starken Rechtsstaat

Polizei by Christian Horz iStock

Polizei by Christian Horz iStock

Positionspapier von Bündnis 90/DIE GRÜNEN in der Bremischen Bürgerschaft zu aktuellen Fragen der Sicherheits- und Innenpolitik

Unsere offene Gesellschaft in Deutschland und Europa ist durch Terrorismus verwundbar, das haben die Anschläge von Berlin, Istanbul, Nizza, Brüssel, Paris und anderswo schmerzlich gezeigt. Die weit überwiegende Mehrheit der deutschen Bevölkerung fühlt sich aktuellen Umfragen zufolge dennoch weiterhin sicher, erwartet aber gleichzeitig von der Politik, der menschenverachtenden Brutalität des Terrors entschieden und effektiv auf allen staatlichen Ebenen entgegen zu treten.

Wir Grüne stellen uns dieser ernsten Herausforderung und stehen für eine wirksame Politik der inneren Sicherheit. Wir sehen es als Aufgabe grüner Politik, dass alle Menschen sich im öffentlichen Raum frei und sicher bewegen können. Gerade im Diskurs um die öffentliche Sicherheit dürfen wir Ängste nicht schüren, sondern müssen sie – ruhig und sachlich – abbauen. Besonnenheit ist unsere Richtlinie, eine gute Balance zwischen Freiheit und Sicherheit unser Ziel. Wir wollen unseren Rechtsstaat stärken und damit unsere Freiheit schützen. Unsinnige Gesetzesverschärfungen vorschnell und ungeprüft zu fordern, ist nicht unser Ding. Es geht um verantwortliche und umsichtige Lösungen für konkrete Probleme und nicht um Symboldebatten oder das Aufwärmen altbekannter Forderungen, die nichts oder nur sehr bedingt etwas mit der aktuellen Situation zu tun haben.

Unsere Leitlinien grüner Sicherheitspolitik

Der sicherste Staat ist der wehrhafte Rechtsstaat

Wir setzen auf die Kraft des demokratischen Rechtsstaats zur Verteidigung unserer aller Sicherheit. Der liberale Rechtsstaat ist ein intelligenter Staat. Terror kann ihn nicht besiegen. Die sichersten Staaten sind weltweit jene, in denen am sorgfältigsten auf rechtsstaatliche Verfahren geachtet und die Ausgrenzung einzelner Bevölkerungsgruppen vermieden wird. Es ist ein gefährlicher Irrweg, auf Gefährdungen der inneren Sicherheit mit immer weitergehenden Einschränkungen unserer Freiheits- und Bürgerrechte zu reagieren. Wer bereit ist, die Freiheit für mehr Sicherheit zu opfern, wird am Ende beides verlieren.

Das wirksamste Mittel ist Prävention

Zentraler Ansatzpunkt grüner Sicherheitspolitik ist und bleibt für uns die Prävention, denn Prävention kann, was kein Strafgesetz, kein Sicherheitsapparat und keine Technik je leisten wird: Sie kann gewaltbereite Radikalisierung im Aufkeimen ersticken, bevor sie zu Straftaten führt. Prävention ist daher das wirksamste Mittel zur Gewährleistung der inneren Sicherheit. Wir müssen alles tun, damit junge Menschen nicht in menschenverachtende Gewalt propagierende Ideologien abgleiten. Gleichzeitig muss Identifikation mit der freien, toleranten und vielfältigen Gesellschaft unterstützt werden, die Diskriminierungen aus rassistischen Gründen, aufgrund der Herkunft, der Religion oder Weltanschauung oder sexuellen Identität klar entgegentritt.

Die beste Prävention gegen Radikalisierung ist eine gelingende Integration. Entscheidend ist ein Bildungssystem, das niemanden zurücklässt und allen jungen Menschen einen bestmöglichen Bildungsabschluss und damit auch soziale Anerkennung ermöglicht. Daneben hat die nachhaltige Umsetzung und Weiterentwicklung des 2015 erstellten Landespräventionskonzepts gegen religiös begründeten Extremismus für uns hohe Priorität. Die darin vorgesehene Koordinierungsstelle muss so ausgestattet sein, dass sie Behörden, Jugendhilfe, Schulen sowie zivilgesellschaftliche und religiöse Akteure wirkungsvoll unterstützen und vernetzen kann. Wir stehen dafür ein, die bestehenden Modellprojekte fortzuführen, sie stärker miteinander zu verzahnen, sie zu evaluieren und ggf. auszubauen. Das Projekt „JamiL“ (Jugendarbeit in muslimischen und interkulturellen Lebenswelten) von VAJA e. V. soll Jugendliche und junge Erwachsene, die mit extremen Interpretationen des Islam sympathisieren, über aufsuchende und akzeptierende Jugendarbeit erreichen. Das in Gröpelingen von der Schura Bremen ins Leben gerufene Projekt „Pro Islam – Gegen Radikalisierung und Extremismus – Al Etidal“ soll zeigen, welch wichtige Rolle die Moscheegemeinden für die Präventionsarbeit spielen können und müssen. Über diese bestehenden Angebote hinaus finden wir insbesondere wichtig, der Radikalisierung junger Menschen gerade über das Internet entgegenzuwirken. Hier sind Angebote zu entwickeln, die die Zielgruppe auch in ihren Filterblasen sozialer Netzwerke erreichen können. Nicht zuletzt das Personal in Kitas muss noch besser für das Thema Islamistischer Terror sensibilisiert werden, denn auch Kleinkinder können Indikator sein, wenn etwas in Familie oder Umfeld auf eine Radikalisierung hindeutet.

Für inakzetabel halten wir, dass Termine beim Beratungsnetzwerk kitab nur noch mit längerer Wartezeit vergeben werden können. Wir fordern die unverzügliche adäquate Aufstockung des kitab-Teams um mindestens vier Stellen, damit es seine wichtige Aufklärungs- und Informationsarbeit für Angehörige, Freunde und Lehrkräfte optimal ausüben kann.

Konsequente Anwendung bestehender rechtlicher Möglichkeiten

Deutschland hat starke Gesetze zur Gefahrenabwehr, die gegen potentielle Attentäter*innen entschlossener und konsequenter angewendet werden müssen. Wie beim NSU-Terror offenbaren sich auch in der aktuellen Situation nach dem Anschlag von Berlin eklatante Probleme bei der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und Umsetzungsdefizite bei der Anwendung bestehender Gesetze. Wir werden deshalb nicht vorschnell agieren und angebliche Gesetzeslücken schließen, die gar keine sind. Bevor neue Gesetze beschlossen werden, sollte die erste Frage sein, ob die Bevölkerung durch eine bessere Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und die tatsächliche Anwendung bestehender Gesetze weit besser geschützt werden kann.

Wir wenden uns entschieden gegen unzulässige Vermischungen von Sicherheits- und Flüchtlingspolitik. Dass im Fall des Breitscheidplatz-Attentäters bestehende Möglichkeiten des Aufenthaltsrechts nicht genutzt wurden, darf nicht dazu führen, diese Regelungen zu Lasten unbescholtener und schutzbedürftiger Menschen zu verschärfen.

Vernunft statt Sicherheitsesoterik

Die grüne Stimme muss stets die Stimme der Vernunft, des Rechtsstaats und der Demokratie sein. Unsere politischen Mitbewerber fordern allzu oft für die Sicherheitsbehörden neue Befugnisse und Maßnahmen, an deren Wirksamkeit sie selber (angeblich) zwar ganz fest glauben, die aber objektiv nicht ansatzweise belegt ist. Gewiss ist meist nur die weitere Einschränkung von Bürger- und Freiheitsrechten. Wir prüfen alle Vorschläge ganz nüchtern anhand von drei Kriterien: Wirksamkeit, Rechtsstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit. Wir fragen also erstens: Ist der Vorschlag wirksam, löst er tatsächlich ein Problem oder ist er nur ein Placebo? Zweitens: Ist der Vorschlag rechtsstaatlich, also mit den Grundsätzen unserer Verfassung vereinbar? Und drittens: Ist der Vorschlag verhältnismäßig, überwiegen die Vorteile gegenüber den Nachteilen?

Wenn wir alle drei Fragen mit Ja beantworten können, unterstützen wir die notwendigen Rechtsänderungen. Wir bestehen dabei auf einem ordentlichen parlamentarischen Verfahren, was in der Regel eine sorgfältig vor- und nachbereitete Sachverständigenanhörung einschließt. Neue Befugnisse für Sicherheitsbehörden führen wir grundsätzlich nur befristet ein und lassen sie (jedenfalls auch) extern evaluieren. Eine dauerhafte Einführung kommt dann in Frage, wenn sich die Befugnisse tatsächlich bewährt haben.

Polizei stärken und verbessern

Eine gut ausgestattete und hoch qualifizierte Polizei ist wichtiger Garant für Rechtsstaatlichkeit und stärkt die innere Sicherheit. Die Polizei als Trägerin des Gewaltmonopols des Staates muss in der Lage sein, ihre Schutzfunktion für alle Menschen wahrzunehmen. Darum haben wir in den vergangenen Haushaltsberatungen dafür gesorgt, dass die Ausbildungskapazitäten voll ausgereizt werden und die Beschäftigtenzahl bei der Polizei Bremen um 130 auf 2600 steigen wird. Damit Bremen im bundesdeutschen Wettbewerb um die besten Anwärter*innen mithalten kann, wollen wir die Arbeit bei der Polizei darüber hinaus attraktiver gestalten. Dazu gehört eine höhere Vergütung bei Dienst zu ungünstigen Zeiten sowie raschere Beförderungen in höhere Besoldungsstufen. Ebenso fordern wir, die Polizeivollzugsbeamt*innen konsequent zu entlasten durch die Einstellung von zusätzlichen Tarifbeschäftigten, durch die Übertragung von Aufgaben (z. B. Begleitung von Schwertransporten) sowie durch längst überfällige Änderungen im Bundesrecht (Einführung einer Halterhaftung für Verkehrsordnungswidrigkeiten, Entkriminalisierung von Schwarzfahren und Drogen wie Cannabis).

Wir wollen nicht einfach nur mehr Polizei, sondern auch eine (noch) bessere Polizei. Die Polizei muss sich im Rahmen ihrer Personalaufstockung weiter öffnen. Wir wollen, dass sie auch in ihrer Zusammensetzung ein Abbild unserer Gesellschaft wird. Eine effektive Polizeiarbeit ist nur möglich, wenn es keine größeren Bevölkerungsgruppen gibt, die aus Entfremdung zur Polizei nicht mit ihr zusammenarbeiten. Der gute Kontakt zu allen Menschen, die in Bremen und Bremerhaven leben, Sprachkompetenz und interkulturelle Sensibilität bei den Beamt*innen machen unser Land sicherer und müssen daher eine wichtige Rolle in Aus- und Fortbildung spielen. Die Polizei muss in jedem Einsatzfall ein bürgerrechtliches, transparentes und rechtsstaatliches Handeln sicherstellen. Passieren Fehler, müssen diese benannt, ausgewertet und abgestellt werden.

Klare Kompetenzen und strikte Kontrolle für den Verfassungsschutz

Die Erfahrungen der letzten Jahre und Jahrzehnte geben Anlass, der Arbeit der Geheimdienste mit einem gesunden Misstrauen zu begegnen. Gleichwohl erkennen wir die wichtige Rolle des Verfassungsschutzes bei der Beobachtung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen gerade im Bereich Islamismus an. Insbesondere das Bremer Landesamt für Verfassungsschutz hat hier verdienstvolle Arbeit geleistet. Wir haben die dafür notwendigen personellen Aufstockungen unterstützt und werden dies erforderlichenfalls auch weiterhin tun.

Sicherheitsbehörden sollten grundsätzlich offen agieren. Staatliches Handeln mit verdeckten nachrichtendienstlichen Mitteln kann in einem Rechtsstaat nur erlaubt sein, wenn die innere Sicherheit anders nicht zu gewährleisten ist. Wir setzen daher bei der Terrorismusbekämpfung in erster Linie auf die Polizei. Wenn Kompetenzen unklar verteilt sind und die eine Behörde nicht weiß, was die andere macht, führt dies nur zu mehr Unsicherheit. Die Aufgaben, die Zusammenarbeit und der Austausch der deutschen Sicherheitsbehörden in Bezug auf terroristische Gefahren bedürfen einer grundlegenden Reform. Es braucht zum Beispiel eine gesetzliche Verpflichtung, dass die Verfassungsschutzämter relevante Informationen zu terrorverdächtigen Personen an die Polizei abgeben, wenn diese zur Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung tätig wird. Die Arbeit des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) muss endlich auf eine klare gesetzliche Grundlage gestellt werden, damit die Vernetzung effektiver und rechtsstaatlich abgesichert wird.

In einer langen Reihe von Skandalen – von der Beschäftigung von Nationalsozialisten über das Celler Loch bis zum NSU-Komplex – hat sich gezeigt, dass einige deutsche Verfassungsschutzbehörden dazu neigen, Kontrolldefizite hemmungslos auszunutzen und ein rechtsstaatlich höchst fragwürdiges Eigenleben entwickeln. Eine intensive und effektive parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes ist daher unverzichtbar. Die Parlamentarische Kontrollkommission muss ein umfassendes Akteneinsichtsrecht auch für staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten erhalten. Ihre Mitglieder müssen sich mit den Mitgliedern der G10-Kommission, der Parlamentarischen Kontrollgremien anderer Landtage und des Bundestags sowie mit sicherheitsüberprüften Fraktionsmitarbeitern austauschen können, soweit dies zur effektiven Kontrolle der Verfassungsschutzbehörden erforderlich ist. Bei der Zusammensetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission kommt es in besonderem Maße auf die Integrität ihrer Mitglieder und ständigen Gäste an. Auch die von den kleinen Fraktionen bestimmten ständigen Gäste sollten sich daher zukünftig einer Wahl im Plenum stellen müssen, damit die Bürgerschaft im Einzelfall ungeeignete Kandidat*innen ablehnen kann.

Anlassbezogene und zielgerichtete Ermittlungsarbeit

Anlasslose technologische Massenüberwachung ist nicht nur grundrechtswidrig, sondern im Ergebnis auch ineffektiv. Personen, von denen man weiß, dass sie Anschläge konkret in Betracht ziehen, müssen zielgerichtet überwacht, festgesetzt und überführt werden, um entsprechende Taten effektiv zu verhindern. In der Konsequenz bedeutet das für uns, die konkrete Einzelfallaufklärung und Beobachtung durch mehr Personal bei den Sicherheitskräften, aber auch mit effektiver Telekommunikationsüberwachung und anderen technischen Mitteln zu stärken. Wichtig ist jedoch, dass solche weitgehenden Eingriffe anlassbezogen, eng begrenzt und nach klar definierten Regeln und Gesetzen erfolgen. Unsere Bewertung entsprechender Regelungen hängt daher von der konkreten Ausgestaltung ab.

Landesverfassungsgericht als Stärkung des Rechtsstaats

Union und SPD beschließen im Bundestag immer wieder sehenden Auges verfassungswidrige Gesetze, um sie anschließend in Karlsruhe auf das verfassungsrechtlich so gerade eben noch hinnehmbare Maß zurechtstutzen zu lassen. Diesen Umgang mit der Verfassung halten wir für falsch. Soweit verfassungsrechtliche Bedenken nicht ausgeräumt werden können, lehnen wir Gesetzesvorhaben ab oder nutzen die Möglichkeit der präventiven Normenkontrolle beim Staatsgerichtshof. Nach dem Vorbild von elf der 16 Bundesländer wollen wir den Staatsgerichtshof zu einem vollwertigen Landesverfassungsgericht weiterentwickeln, das künftig auch von betroffenen Bürger*innen zur Wahrung ihrer Grundrechte angerufen und somit der Stärkung des Rechtsstaats dienen kann. Die bremische Landesverfassung enthält bemerkenswerte und teilweise einzigartige Regelungen, insbesondere zu den sozialen Grundrechten, die sich durch die Einführung einer Landesverfassungsbeschwerde zu Leben erwecken ließen. Die bremische Verfassung könnte so aus dem Schatten des Grundgesetzes heraustreten und eine identitätsstiftende Wirkung für alle Bremerinnen und Bremer entfalten.

Dringend notwendige Verschärfungen im Waffenrecht

Noch immer unzureichend geregelt ist das Waffenrecht auf Bundesebene. Es ist viel zu einfach, an illegale Schusswaffen und umgebaute Dekorationswaffen zu gelangen. Kauf, Verwendung und Aufbewahrung legaler Waffen sind weiterhin zu lax geregelt. Wir wollen effektive und einheitliche EU-Regelungen und setzen uns dafür ein, dass gerade der Online-Handel mit Waffen deutlich eingeschränkt wird. Zudem brauchen wir auch weiterhin dringend eine Verschärfung der Verkaufsbestimmungen von anschlagsfähigen Gefahrenstoffen im Internet und in Baumärkten.

Wir werden darüber hinaus weiterhin alle landesrechtlichen Möglichkeiten zur Reduzierung des privaten Waffenbesitzes nutzen. Ein Höchstmaß an öffentlicher Sicherheit muss dabei das Kriterium sein, nicht die Zufriedenheit der Waffenlobby. Denn auch legale Waffen in Privathaushalten können eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit werden.

Wirksames Vorgehen gegen Terrorfinanzierung

Wer Terrortaten verhindern will, muss auch ihre Finanzierung bekämpfen. Die Vierte Geldwäscherichtlinie der EU sowie die von der Kommission vorgeschlagenen Ergänzungen müssen zügig in deutsches Recht umgesetzt werden. Dies wird die zuständigen Behörden besser in die Lage versetzen, zur Bekämpfung der Terrorfinanzierung auf Informationen zuzugreifen und Informationen auszutauschen. Wir brauchen außerdem eine Personalausstattung in der Bremer Finanzverwaltung, die es ermöglicht, die neuen Ermittlungskompetenzen zu nutzen und entsprechende Geldwäscheprüfungen proaktiv vorzunehmen.

Europäische und internationale Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden

Als Grüne setzen wir uns für eine Stärkung der internationalen Zusammenarbeit angesichts eines grenzüberschreitenden Terrorismus auch und vor allem innerhalb der Europäischen Union ein. Diese muss nach klar definierten rechtsstaatlichen Kriterien und Aufgaben ablaufen. Wir setzen daher weiter auf: Klare Zuständigkeiten, gleichförmige Verfahren, einheitliche Definitionen und Standards und transparente rechtliche Grundlagen bei der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden in Deutschland und in Europa. So hat etwa Europol bereits heute die Kompetenz, Informationen der Mitgliedstaaten zu sammeln, zu analysieren, zu speichern, weiterzuverarbeiten und auszutauschen, aber die nationalen Behörden sind bislang nicht zum Austausch verpflichtet. Die Länder der Europäischen Union müssen sich wechselseitig besser darüber informieren, wer sich jeweils an welchem Ort aufhielt und wer bei ihnen mit Straftaten aufgefallen ist. Die Erkenntnisse aus Ermittlungsverfahren müssen schneller und umfassend geteilt werden. Die Bundesregierung ist hier aufgefordert, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden.

Auch rechten Terror mit aller Kraft bekämpfen

Die allermeisten Flüchtlinge sind nicht etwa Gefährder, sondern selbst gefährdet. Die Zahl rechtsmotivierter Gewalttaten ist deutschlandweit geradezu explodiert, insbesondere Übergriffe auf Flüchtlinge und ihre Unterkünfte. Auch die Straftaten gegen andere Minderheiten sowie politisch aktive Menschen machen uns große Sorge. Wir wollen Sicherheit für alle, daher gilt es, auch rechte Gewalt konsequent im Blick zu haben. Die Bedrohung durch den Dschihadismus darf nicht dazu führen, die Gefahren durch rechten Terror zu unterschätzen. Bei gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Vorurteilskriminalität muss eine besonders konsequente Strafverfolgung stattfinden, um Taten aufzuklären und die Täter*innen zur Verantwortung zu ziehen.

Unsere Positionen zu aktuell diskutierten Maßnahmen

Aus den beschriebenen Grundsätzen leiten wir unsere grünen Positionen zu den Forderungen ab, die derzeit auf Bundes- und Landesebene diskutiert werden.

Videoüberwachung des öffentlichen Raums

Videoüberwachung wird von uns weder verteufelt noch zu einem Allheilmittel hochstilisiert. Wir halten Videoüberwachung an neuralgischen Orten für sinnvoll, um gegebenenfalls Straftaten im Nachhinein besser aufklären zu können. Anlassbezogen und temporär kann Videoüberwachung darüber hinaus in Kombination mit einer unmittelbaren Sichtung der Aufnahmen durch die Polizei bei der Absicherung von Großveranstaltungen und ähnlichen „weichen Zielen“ helfen. Dafür müssen die Kameras jeweils technisch auf modernem Stand sein. Die Festlegung der öffentlichen Orte, die videoüberwacht werden sollen, ist im Einzelfall von der Innendeputation zu treffen. Die Deputation soll dabei möglichst klare Zielvorgaben definieren und ihre Erreichung regelmäßig überprüfen.

Vor einer weiteren Ausdehnung von Videoüberwachung ist zunächst ein Register der bislang vorhandenen öffentlichen und privaten Kameras anzulegen. Hier plädieren wir für eine Meldepflicht für private Videoüberwachung. Eine Totalüberwachung des öffentlichen Raums vom Marktplatz bis zum Bierzelt bleibt für uns mit den Freiheits- und Selbstbestimmungsgrundsätzen des Grundgesetzes unvereinbar. Der Nutzen von Videoüberwachung insbesondere zur Terrorismusbekämpfung ist zudem begrenzt. Der Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz hat sich davon nicht etwa abschrecken lassen, sondern die Überwachungsaufnahmen aktiv für IS-Propaganda benutzt.

Neuordnung des Verfassungsschutzes

Wir sind grundsätzlich bereit, über sinnvolle Vorschläge zur Neuordnung und besseren Vernetzung des Verfassungsschutzes zu diskutieren. Jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt kommt für uns allerdings nicht in Frage, das Bremer Landesamt für Verfassungsschutz mit dem Verfassungsschutz anderer Bundesländer zusammenzulegen oder Aufgaben auf den Bund zu verlagern. Dies würde die erfreuliche Entwicklung der Bremer Behörde seit ihrem erfolgreichen Neustart nach der Bildung des rot-grünen Senats im Jahr 2007 unnötig aufs Spiel setzen. Ob sich die nunmehr vergleichsweise transparente und kooperative Arbeitsweise des Landesamts auch in einer gemeinsamen Behörde mit Niedersachsen gewährleisten ließe, wäre höchst ungewiss. Gerade die kleinräumigen Verhältnisse Bremens tragen dazu bei, dass der Verfassungsschutz wichtige Erkenntnisse nicht hortet und für sich behält, sondern sie mit der Polizei teilt, soweit dies zur Abwehr terroristischer Gefahren notwendig ist. Es darf zudem weder zum Verlust von spezifischen Kenntnissen über regionale und lokale Besonderheiten noch zu einer Verschlechterung der parlamentarischen Kontrolle auf Landesebene kommen.

Auch haben wir nicht vergessen, dass im Falle des Rechtsterrorismus des NSU die Verfassungsschutzämter dramatisch versagt haben. Die Berichte des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) verneinten immer wieder die Gefahr des Rechtsterrorismus. Vieles spricht dafür, dass mehrere Verfassungsschutzämter über ihre V-Leute so eng in das rechtsextreme Milieu verstrickt waren, dass sie der Polizei wichtige Informationen vorenthalten haben. Statt der Sicherheit der Menschen zu dienen, herrscht leider allzu oft eine Kultur des Geheimhaltens, des Vertuschens sowie des Vernichtens heikler Akten. Bevor eine weitergehende Zentralisierung von länderübergreifenden Aufgaben beim BfV ernsthaft erwogen werden kann, bedarf es bei dieser Behörde daher einer mindestens so tiefgreifenden Zäsur, wie sie beim Bremer Landesamt stattgefunden hat. An Stelle des BfV in seiner ineffektiven aktuellen Form fordern wir auf Bundesebene die Gründung eines personell und strukturell völlig neuen Amts zur Gefahrenprävention und Spionageabwehr, das mit nachrichtendienstlichen Mitteln klar abgegrenzt von polizeilichen Aufgaben arbeitet. Darauf sollte sich die nachrichtendienstliche Tätigkeit konzentrieren, die konkrete Abwehr terroristischer Gefahren ist bei den Staatsschutzabteilungen der Polizei besser aufgehoben. Um die Strukturen und Zusammenhänge demokratie- und menschenfeindlicher Bestrebungen wie Islamismus oder Rassismus anhand offener Quellen zu beobachten und zu analysieren, sollte dagegen ein neues, unabhängiges Institut zum Schutz der Verfassung errichtet werden, das transparent und mit wissenschaftlichen Mitteln arbeitet.

Einsatz der Bundeswehr im Inneren

Ein Einsatz der Bundeswehr im Inneren im Zuge des Anti-Terror-Kampfes stößt bei uns auf grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken. Grundsätzlich gilt für uns: Es gibt einen verfassungsrechtlich erlaubten Rahmen für das Tätigwerden der Bundeswehr im Inneren. Bei einem Katastrophennotstand oder einem besonders schweren Unglücksfall wie beim Elbhochwasser gab es in den letzten Jahren immer wieder Amtshilfe der Bundeswehr für Polizei und andere Behörden. In Bremen leistete die Bundeswehr großartige Unterstützung für die Senatorin für Soziales bei der Erstaufnahme von Flüchtlingen sowie bei deren Grippe-Impfung und medizinischen Versorgung für die Senatorin für Gesundheit. Diese Unterstützungsleistungen waren immer technischer, unterstützender Natur, wurden von den zuständigen Behörden angefordert und fanden unter deren Leitung statt. Das unterstützen wir auch in Zukunft.

Das neue Weißbuch der Bundesverteidigungsministerin stuft nun erstmals eine „terroristische Großlage“ als einen besonders schweren Unglücksfall ein. Die Bundeswehr würde zwar weiterhin der fachlichen Weisung der Polizei unterstehen, aber nun als Teil der vollziehenden Gewalt eingesetzt werden. Hierzu gehörte dann auch der Einsatz von Waffengewalt. Das Bundesverfassungsgericht sieht einen derartigen Einsatz als Ultima Ratio an. Die auch in Bremen geplanten Übungen sind keine Vorboten, um den Rahmen des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren zu erweitern. Solche Forderungen werden in der CDU/CSU zwar immer wieder erhoben, stoßen aber auch weiterhin auf unseren eindeutigen Widerstand.

Gleichzeitig teilen wir die Kritik der Polizeigewerkschaften vor den Gefahren der Übertragung von polizeilichen Aufgaben an das Militär. Wir sagen ebenso klar: Eine Übung darf keine Ängste bei den Menschen auslösen. Wir lehnen das Auftreten bewaffneter Soldaten im öffentlichen Raum ab. Die Aufgabenteilung zwischen Polizei und Bundeswehr hat in unserer Geschichte begründete gute Gründe. Dies soll auch so bleiben. Eine diesbezügliche Änderung des Grundgesetzes lehnen wir ab.

Telekommunikationsüberwachung zur Gefahrenabwehr

Das Bremische Polizeigesetz erlaubt bisher keinen Rückgriff auf Telekommunikationsdaten zur Gefahrenabwehr. Wir können uns vorstellen, hier neue Rechtsgrundlagen zu schaffen, soweit dies zur Abwehr gegenwärtiger erheblicher Gefahren unerlässlich ist, wenn die Regelungen eindeutig grundrechtskonform ausgestaltet werden und die zum Einsatz kommenden Technologien sicher und kontrollierbar sind. Neuen Befugnissen, die den drei Kriterien Wirksamkeit, Rechtsstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit genügen, werden wir unter den Bedingungen einer Befristung und externen Evaluierung zustimmen.

Vor diesem Hintergrund halten wir an unserer skeptischen Haltung gegenüber einer Quellen-Telekommunikationsüberwachung durch Staatstrojaner fest. Die bisher zur Verfügung stehende Software-Lösung ermöglicht lediglich das Abhören von Skype-Gesprächen auf Windows-PCs und wird beim BKA und in der Strafverfolgung bereits als unpraktikabel eingeschätzt. Es ist nicht absehbar, ob für die relevanteren Messaging-Dienste (Whatsapp, Telegram etc.) und mobilen Betriebssysteme (Android, iOS) überhaupt geeignete technische Mittel zur Verfügung stehen werden und welche unerwünschten Nebenwirkungen sie haben werden. Eine verantwortbare Abwägung und Entscheidung, wie sie von den Verfassungsgerichten gefordert wird, ist für den Gesetzgeber daher derzeit kaum möglich.

Die hemmungslose Massenüberwachung durch NSA, Bundesnachrichtendienst und andere macht den Sicherheitsorganen mittlerweile die Arbeit schwer, weil sich nicht zuletzt dadurch wirksame Verschlüsselungstechniken im Massenmarkt durchsetzen konnten. Es wäre völlig aussichtslos, diese Entwicklung rückgängig machen zu wollen. Für sinnvoll und notwendig halten wir, die Anbieter von sozialen Netzwerken, Messaging- und Cloud-Diensten auf Grundlage klarer rechtsstaatlicher Regeln zu verpflichten, mit den Sicherheitsbehörden im Einzelfall zu kooperieren und ihnen vorhandene Daten zugänglich zu machen. Dabei müssen intime Details aus dem Kernbereich persönlicher Lebensgestaltung wirksam ausgeschlossen sein. Die zu diesem Zweck in der neuesten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlangte Sichtung und Filterung der Daten durch eine unabhängige Stelle außerhalb der Strafverfolgungsbehörden darf nicht zu einer weiteren Belastung der Gerichte führen. Wir könnten uns gut vorstellen, diese Aufgabe auf Mitarbeiter*innen der Landesdatenschutzbeauftragten zu übertragen.

Elektronische Aufenthaltsüberwachung (Fußfessel)

Die Elektronische Fußfessel ist ein ausgesprochen schwaches Instrument zur Terrorbekämpfung, ihr hoher Stellenwert in der aktuellen Diskussion ist für uns daher schwer nachvollziehbar. Den präventiv-polizeilichen Einsatz von Fußfesseln für Personen, die bislang nicht straffällig geworden sind, zählen wir zu den untauglichen Placebo-Maßnahmen. Ein IS-geleiteter Täter, der im Juli 2016 in Nordfrankreich eine Kirche stürmte und den Priester mit einem Messer abschlachtete, war den Sicherheitsbehörden als Gefährder bekannt und trug bei Tatbegehung eine elektronische Fußfessel. Sie kann einen Anschlag nicht verhindern, weil sich die möglichen Tatorte im Vorhinein nicht abschließend benennen lassen. In Großstädten wie Bremen taugt sie erst recht nicht als Warninstrument, weil dort zahllose mögliche Anschlagsziele zu dicht beieinander liegen und somit nicht analysiert werden kann, ob und dass sich ein Fußfesselträger einem möglichen Anschlagsziel in terroristischer Absicht nähert. Der mit der Fußfessel verbundene Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Person, die sich noch keine Straftat zu Schulden kommen lassen hat, wäre allenfalls dann zu rechtfertigen, wenn die Fußfessel als milderes Mittel eine sonst mögliche polizeiliche Maßnahme wie eine Ingewahrsamnahme oder Rund-um-die-Uhr-Observation ersetzen könnte. Dies ist bisher jedoch nicht nachvollziehbar dargelegt worden.

Soweit es um die Fußfessel als Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht von verurteilten Straftätern geht, erscheint uns die von der Bundesregierung vorgeschlagene Ausdehnung auf Verurteilungen wegen § 89a StGB (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat), § 129a Abs. 5 StGB (Unterstützen einer terroristischen Vereinigung) und § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) vertretbar, obwohl bezweifelt werden kann, ob diese Änderung über den bekannt gewordenen Bremer Fall hinaus praktische Relevanz gewinnen wird.

Reform des BKA-Gesetzes

Die Bundesregierung hat einen 164 Seiten dicken Entwurf zur Reform des BKA-Gesetzes vorgelegt, der einer sorgfältigen Diskussion in den zuständigen Gremien bedarf. Er wirft neben der elektronischen Fußfessel zahlreiche weitere verfassungsrechtliche und rechtspolitische Fragen auf, insbesondere zum Datenaustausch zwischen Landes- und Bundesbehörden. In seiner jetzigen Form kann der Entwurf nicht auf Bremens Zustimmung im Bundesrat stoßen, schon gar nicht in einem Hauruck-Verfahren.

Die im Gesetzentwurf vorgesehene Abschaffung aller Verbunddateien (Gewalttäter Sport/Links/Rechts, Falldatei Rauschgift usw.) zugunsten eines großen Datentopfes darf nicht dazu führen, dass die Zweckbindung der gespeicherten Daten geschwächt und die Kontrolle durch die Datenschutzbeauftragten erschwert oder gar praktisch unmöglich wird. Kritisch sehen wir auch die neue Mitziehautomatik, die die Speicher- bzw. Löschfristen für alle zu einer Person gespeicherten Daten von vorn beginnen lässt, sobald eine beliebige neue Eintragung hinzukommt, selbst wenn diese nichts mit den alten Vorgängen zu tun hat (z. B. eine Eintragung als Zeuge). Dies birgt die Gefahr eines Riesendatenspeichers mit schier unbegrenzter Dauer. Nicht nur das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung droht ausgehöhlt zu werden; auch eine effektive Arbeit der Sicherheitsbehörden wird erschwert, wenn sie in einem unüberschaubaren Wust von Daten förmlich ersticken. Die Stecknadel im Heuhaufen findet sich nicht leichter, wenn man noch mehr Heu dazu wirft.

Ein weiterer Knackpunkt im neuen BKA-Gesetz ist die Gefährderdefinition. Wir halten ein bundesweit und möglichst europaweit einheitliches Stufensystem zur Kategorisierung für elementar, um eine bessere Kooperation und ein einheitliches Vorgehen bei der Terrorabwehr zu ermöglichen. Sobald es um Grundrechtseingriffe geht, muss von einer eng umrissenen Definition ausgegangen werden, die an eine unmittelbare und akute Gefahr anknüpft. Vor diesem Hintergrund kommt der Definition im neuen BKA-Gesetz eine wichtige Bedeutung auch für die Landespolizeigesetze zu. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll als Gefährder*in gelten, bei wem „bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Person innerhalb eines übersehbaren Zeitraums auf eine zumindest ihrer Art nach konkretisierte Weise“ eine terroristische Straftat begehen wird oder „deren individuelles Verhalten eine konkrete Wahrscheinlichkeit dafür begründet“, dass sie eine terroristische Straftat begehen wird. Uns erscheint zweifelhaft, ob diese Definition hinreichend genaue Vorgaben macht. Der Gesetzgeber darf sich nicht darauf beschränken, aus Urteilen des Bundesverfassungsgerichts die Umschreibung des gesetzgeberischen Spielraums wortwörtlich abzuschreiben, sondern er muss sich bemühen, die Begrifflichkeiten so zu konkretisieren, dass sie für Sicherheitsbehörden und Gerichte eine praktikable Arbeitsgrundlage bieten.

Inhaftierung von Gefährder*innen

Ausreisepflichtige Personen, von denen eine terroristische Gefahr ausgeht, müssen in Abschiebungshaft genommen werden können. Die dazu notwendigen Regelungen existieren jedoch bereits (§§ 58a, 62 AufenthG) und sind unseres Erachtens grundsätzlich ausreichend. Der Fall des Berliner Attentäters hat kein Regelungsdefizit offenbart, sondern ein Vollzugsdefizit. Erforderlichenfalls würden wir eine Klarstellung unterstützen, dass bei mangelnder Kooperation der Herkunftsländer eine Abschiebungshaft auch dann möglich ist, wenn die Ausstellung von Passersatzpapieren länger als drei Monate dauert, aber die Abschiebung von deutscher Seite mit größtmöglicher Beschleunigung betrieben wird und dies auch Aussicht auf Erfolg hat. Keinesfalls darf es jedoch zu einer Ausweitung von Abschiebehaft für Personen kommen, von denen keine Terrorgefahr ausgeht.

Eine generelle Inhaftierungsmöglichkeit für bloße Gefährder*innen auch deutscher Staatsangehörigkeit lehnen wir entschieden ab. Eine längere präventive Schutzhaft ist dem deutschen Recht nach den Erfahrungen in der Nazizeit aus guten Gründen fremd. Durch die in den letzten Jahren erfolgten Strafrechtsverschärfungen im Bereich der Vorfeldkriminalität bei Terrorunterstützung (§§ 89a, 89b und 89 c, 91 StGB) eröffnet sich in diesen Fällen bei dringendem Tatverdacht ohnehin die Palette der Ermittlungs- und Inhaftierungsmöglichkeiten nach der Strafprozessordnung. Dies gilt beispielsweise für Personen, die sich Waffen oder Sprengstoffe verschaffen, sich im Umgang damit unterweisen lassen, Beziehungen zu terroristischen Vereinigungen aufnehmen oder Anleitungen für Terrorakte verbreiten.

Mit Erstaunen haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass die bayerische Staatsregierung das Bremische Polizeigesetz als Vorbild für ihre rechtsstaatswidrigen Pläne benennt, eine unbefristete Präventivhaft zu ermöglichen. Möglicherweise bedarf es vor dem Hintergrund der aktuellen Debatten einer gesetzlichen Klarstellung: Ein Unterbindungsgewahrsam zur Verhinderung unmittelbar bevorstehender Straftaten darf selbstverständlich höchstens einige Stunden andauern. Dies entspricht auch der jahrzehntelang geübten Praxis in Bremen. Die Einführung uferloser Gewahrsamsgründe – in Bayern soll künftig schon die bloße „Abwehr einer Gefahr oder einer drohenden Gefahr“ ausreichen – ist mit uns nicht zu machen.

Meldepflicht für Schulleitungen

Das Lehrpersonal in unseren Schulen muss im richtigen Umgang mit Radikalisierung intensiv sensibilisiert, beraten und geschult werden. Die Schulen dürfen im Falle von Jugendlichen mit Radikalisierungstendenzen nicht allein gelassen werden. Es muss klare Verantwortlichkeiten und ein koordiniertes Vorgehen geben. Soweit die Einführung einer gesetzlichen Meldepflicht für die Schulleitungen in Richtung Polizei – wie es der Koalitionspartner vorschlägt – die Präventionsarbeit in der Schule unterstützen kann, werden wir dies unterstützen.

Forschungsstelle Islamismus

Wir unterstützen die Einrichtung einer Forschungsstelle für Islamismus und Salafismus, die Ursachen betrachtet, Präventions- und Bekämpfungskonzepte entwickelt und analysiert, gesellschaftliche Folgen bewertet und die Arbeit der Sicherheitsbehörden evaluiert. Die Forschungsstelle soll zwar eng mit dem beim Senator für Inneres geplanten Kompetenzzentrum „Islamismus“ zusammenarbeiten, aber als unabhängige wissenschaftliche Einrichtung an der Universität oder Hochschule Bremen geschaffen werden.

Bremen, 27. März 2017