Inneres | Soziales und Jugendpolitik

Positionspapier zum Umgang mit delinquenten und entsprechend gefährdeten Jugendlichen

Im Frühjahr 2015 machte sich der starke Zuzug von unbegleiteten  minderjährigen Ausländern, vor allem aus den Maghreb-Staaten, durch einen in Art und Umfang außergewöhnlichen Anstieg von Jugendkriminalität in der politischen Diskussion bemerkbar. Nachvollziehbare Ratlosigkeit bei Sicherheits- und Justizbehörden, berechtigte Empörung bei Opfern und in der Öffentlichkeit und eine naturgemäß noch nicht auf diese Entwicklung eingestellte Jugendhilfe bildeten den Hintergrund für die seitdem kursierende Lösungsvariante des Baus einer so genannten geschlossenen Unterbringung (GU, oder auch fakultativ geschlossene Unterbringung FGU) im Rahmen der Jugendhilfe. Sicherheitspolitische Erwägungen gaben hierbei den Ausschlag. Die Geschlossene Unterbringung war und ist eine Form der Jugendhilfe, die von den Akteuren der Jugendpolitik in Bremen seit Jahren abgelehnt wurde und wird. In wenigen Einzelfällen mit sinkender Tendenz wurden Bremer Jugendliche in solchen Einrichtungen in anderen Bundesländern fremdplatziert. Die Zahl der in diesen Einrichtungen vorgehaltenen Plätze schrumpft allerdings aufgrund von Skandalen und neueren jugendpolitischen Erkenntnissen bundesweit. Der Neubau einer GU in Bremen würde - gegen die eigenen jugendpolitischen Erfahrungen - diese Entwicklung konterkarieren.

Seit Anfang 2015 haben sich die Systeme sowohl der Jugendhilfe als auch des Strafvollzuges derart weiterentwickelt, dass wir davor stehen, Lücken oder Defizite in vollem Umfang beseitigt zu haben:

  • Im Jugendhilfesystem existieren im stationären Bereich zwei haftvermeidende, bzw. –ersetzende Einrichtungen, zwei weitere sind in sehr fortgeschrittener Planung und stehen kurz vor der Umsetzung. Die geplante Einrichtung einer „Intensivpädagogischen jugendgerichtlichen Unterbringung“ der Inneren Mission wird nach Jugendgerichtsgesetz (JGG), nach der Strafprozessordnung (StPO) und nach Jugendhilferecht (SGBVIII) operieren und Alternativen zu U-Haft und Haft für Jugendliche anbieten, mit einer entsprechenden Rückfallebene durch den Justizvollzug bei Scheitern der Maßnahme.
  • Zusätzlich wurden ambulante aufsuchende Projekte der Straßensozialarbeit und andere intensivpädagogischer Maßnahmen umgesetzt, die in zahlreichen Fällen Erfolge durch hartnäckige Arbeit der Begleitung und des Dialogs mit den Jugendlichen erzielt haben.
  • Im Strafvollzug hat sich die JVA auf die Gruppe in der Jugendhaft so eingestellt, dass durch zusätzliches qualifiziertes Personal und Dolmetscher, eine Chance ergibt, Jugendliche dieser Gruppe zu erreichen und bei einem Teil der Gruppe den so genannten Drehtüreffekt zu vermeiden.

Diese Entwicklung macht – selbst für diejenigen, die in der Vergangenheit an die Unvermeidbarkeit einer GU geglaubt haben – den Weg frei für ein Umdenken in dieser Frage.

Gegen das Vorhaben im Bremer Blockland spricht zudem:

  • Die Situation der ursprünglichen Zielgruppe der unbegleiteten minderjährigen Ausländer hat sich wesentlich durch Wegzug, Inhaftierung, Volljährigkeit oder inzwischen vollbrachte Integrationsleistungen verändert. Die zuständigen Behörden sprechen heute noch von 1 – 3 theoretisch in Frage kommenden Jugendlichen.
  • Die Situation der Bedrohung der Sicherheit durch kriminelle umA hat sich nach Auskunft sowohl der Sicherheits- wie der Sozialbehörden inzwischen durch die Veränderungen in der Zielgruppe beruhigt.
  • Aufgrund der niedrigen Fallzahlen in Bremen würde die GU mit insgesamt 32 Plätzen (24 & 8) mit delinquenten Jugendlichen aus Hamburg oder dem Rest der Republik belegt werden. Diese würden außerhalb der geschlossenen Phasen der GU sich frei in Bremen bewegen können Dies würde zu zusätzlichen Anforderungen an die Polizei und das bremische Jugendhilfe- und Justizsystem führen.
  • Sowohl die Errichtungskosten als auch der laufende Betrieb einer GU sind unverhältnismäßig hoch und drohen durch die besonderen Umstände des Areals im Blockland immer weiter zu steigen.
  • Die Gefahr des Machtmissbrauchs innerhalb einer GU ist sehr hoch. Dieses belegen nicht zuletzt die Vorfälle in den Einrichtungen der Haasenburg GmbH in Brandenburg in den Jahren 2005 bis 2013 eindrücklich.

Aus den oben genannten Gründen ist die Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der Bremischen Bürgerschaft überzeugt, dass auf die mit einem Hamburger Trägerkonsortium geplante Errichtung einer Geschlossenen Unterbringung im Bremer Blockland verzichtet werden kann und verzichtet werden muss.

Alternativ sollen sowohl das Projekt „Sattelhof“, wie auch die geplante Intensivpädagogische jugendgerichtliche Unterbringung der Inneren Mission schnellstmöglich zur Umsetzung gebracht werden und die bestehenden stationären und aufsuchenden Projekte für die Dauer des entsprechenden Bedarfs der Jugendhilfe fortgeführt werden. Alle Verantwortlichen in Partei, Senat und Fraktion werden aufgefordert, diese fachlich und politisch gut begründete Position in den entsprechenden Gremien der Koalition zu vertreten und eine gemeinsame Beschlussfassung mit dem Koalitionspartner herbeizuführen.

Bremen, 20.02.2017