Rede

Walle braucht Naherholung

Walle braucht Naherholung

Rede von Karin Mathes in der Sitzung der Stadtbürgerschaft am 5.4.2011

Wie der gemeinsame Antrag mit der SPD besagt, wollen auch wir Grüne keine Steinbrecheranlage in der Nähe des Naherholungsgebiet Waller Feldmarksee. Sie wird auch nicht kommen, weil wir den Bebauungsplan ändern werden. Ziel ist u.a. Mehrbelastungen durch die Neuansiedelung von Betrieben der Abfall- und Entsorgungswirtschaft für das Naherholungsgebiet auszuschließen. Aber – und das muss auch gesagt werden: Die abfallwirtschaftlichen Synergien müssen am Standort der Blocklanddeponie erhalten bleiben. Alles andere wäre ökologisch und ökonomisch kontraproduktiv!

Die Überarbeitung des Bebauungsplans ist aber nicht nur zur Absicherung der Naherholungsqualität erforderlich. Er ist fast 40 Jahre alt und damals war das Wissen von Politik und Verwaltung zu Risiken von Deponien nicht besonders ausgeprägt. Bekanntlich gab es uns Grüne damals noch nicht. So sollten seinerzeit „die bestehenden Abfallberge in eine umfassende Grünanlagenkonzeption einbezogen werden.“ Nach Stilllegung der Deponie sollte als endgültige Nutzung ein Freizeitpark entstehen!

In den Zielen, den Belangen insbesondere der Waller Bevölkerung mehr Rechnung zu tragen, sind wir uns mit der SPD einig. Die Sachlage hat der Abgeordnete Pohlmann aber scheinbar nicht verstehen wollen. Zur Klarstellung:

Herr Pohlmann will mit dem Antrag, wie auch in der Taz zu lesen war, „den Planungsirrsinn des Umweltressorts stoppen“.  Dabei hat das Ressort die Ansiedelung der Steinbrecheranlage weder geplant noch hat es nennenswerten Einfluss auf die Realisierung. Vielmehr wollte die zur Diskussion stehende Fläche der Umweltbetrieb Bremen kaufen. Das hat der Beirat Walle verhindert. Nur deshalb hat die Firma Siedenburg die Fläche erwerben können. Nach dem Ankauf hat die Firma beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa als zuständige Genehmigungsbehörde die Einleitung eines Genehmigungsverfahrens für den Betrieb einer Steinbrecheranlage beantragt. Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist eine Genehmigung zu erteilen, wenn die Normen wie Grenzwerte zum Schutz der Umwelt einschließlich des Menschen eingehalten werden.

D.h. nichts anderes, als dass der Umweltsenator wenig Handlungsspielraum hat. Aufgabe der Exekutive ist es, die bestehenden Gesetze zu vollziehen. Die Macht liegt in diesem Fall bei der Legislative, also beim Beirat und vor allem der Stadtbürgerschaft! Denn bauplanungsrechtlich ist die Anlage aufgrund der Festsetzungen im bestehenden Bebauungsplan möglich. Dieser Sachverhalt ist unstrittig, ansonsten würde ja auch nicht der Antrag nur auf den Bebauungsplan abheben.

Zusammengefasst: Der Schutz der BürgerInnen liegt uns Grünen sehr am Herzen und wir wollen die Qualität des Naherholungsgebiets „Waller Feldmarksee“ erhalten. Daher steht der entsprechende rot-grüne Antrag zur Abstimmung. Denn der Umweltsenator Loske kann die Ansiedelung der Steinbrecheranlage gar nicht verhindern, sondern nur wir, die Stadtbürgerschaft. Nach gültigem Immissions- und Baurecht ist sie nämlich genehmigungsfähig. Soweit zur Klarheit und Wahrheit.