Rede

Rede zur Neufassung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

Rede zur Neufassung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

Rede zur Neufassung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes am 16. 12. 2009

Karin Mathes

Wir Grüne begrüßen die Neufassung des Bremischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Es werden im Wesentlichen zwei Neuerungen eröffnet, die u.a. zu mehr Stadtsauberkeit und einer Verbesserung des Stadtbildes beitragen. Für viele BürgerInnen ist das Erscheinungsbild von hohem Wert. Dem wollen wir Rechnung tragen. Daher die Gesetzesänderungen.

(1) Neu ist die Möglichkeit der Finanzierung der Beseitigung von Abfällen aus Abfallbehältern im öffentlichen Raum.

Das Ärgernis der Stadtverunreinigung durch überfüllte Papierkörbe und herumfliegenden Müll auf öffentlichen Grünflächen und Straßen kann so beseitigt werden. Einheitliche Zuständigkeit und die Regelung der Finanzierung der Entsorgungskosten über den Abfallgebührenhaushalt sind der Weg.

Die rot-grüne Koalition wird das – wie schon in der Deputation für Umwelt und Energie – heute hier beschließen. Es ist sinnvoll und richtig, so die Sauberkeit und Ansehnlichkeit der Städte Bremen und Bremerhaven zu verbessern!

(2) Neu ist die Verbesserung der Voraussetzungen, um Schrotträder rechtssicher von öffentlichen Fahrradständern entfernen zu können. An vielen Stellen unserer Städte stehen Altfahrräder nutzlos herum. Sie verschandeln das Stadtbild. Noch ärgerlicher: Sie blockieren Fahrradständer, die von anderen dringend benötigt werden. Wir wollen jetzt ortsrechtliche Regelungen schaffen, damit diese rostenden Drahtesel zeitnah entfernt und recycelt werden können.

Mit dem heutigen Beschluss der Neufassung des Bremischen Ausführungsgesetzes werden also die Voraussetzungen verbessert, nicht mehr funktionsfähige Fahrräder zu beseitigen. Bisher konnten sie nur dann rechtssicher entfernt werden, wenn sie ein Verkehrshindernis darstellten.

Wir Grüne wollen, dass das Umweltressort die Details der zukünftigen Praxis der Einsammlung von Schrotträdern in enger Zusammenarbeit mit der Polizei ausgestaltet.

Und wir Grüne wollen, dass entfernte Räder recycelt werden. Die Alträder könnten z.B. der Martinshof-Werkstatt, dem Lagerhaus oder Beschäftigungsträgern zur Wiederherstellung angeboten werden.

Nur das, was wirklich Schrott ist, soll als Altmetall über die Recyclingstationen anderweitige Verwendungszwecke finden.

Abschließend möchte ich Senator Loske bitten, zeitnah Vorschläge für die notwendigen, entsprechenden ortsrechtlichen Regelungen zu unterbreiten. Insbesondere zur Frage der „Rechtssicheren Entfernung von Schrotträdern“ ist ein bundesweites Interesse festzustellen. Sowohl andere Kommunen als auch der adfc haben starkes Interesse an den beabsichtigten Gesetzesänderungen gezeigt.