Rede

Bremisches Energiegesetz

Bremisches Energiegesetz

Rede von Karin Mathes in der Landtagssitzung am 8.12.2010 zum Bremischen Energiegesetz – Neuregelung des Vollzugs der Energieeinsparverordnung und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes im Land Bremen

Mit der heutigen Änderung des Bremischen Energiegesetzes werden Verbesserungen energetischer Standards bei Gebäuden vor allem durch einen optimierten Vollzug erreicht. Das ist selbstredend wichtig für den Klimaschutz, aber auch für die Qualitätssicherung bei der Errichtung von Gebäuden und damit den Verbraucherschutz!

Es wird die Rechtsgrundlage für den gemeinsamen Vollzug aller energetischen Anforderungen geschaffen, die nach der Energieeinsparverordnung und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz an die Errichtung und Sanierung von Gebäuden gestellt werden. Diese Verbindung – der gemeinsame Vollzug - ermöglicht einen sehr geringen zusätzlichen Aufwand seitens der BürgerInnen und seitens der Verwaltung für das  Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz.

Das  Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ist ein Bundesgesetz, das bekanntlich am 1.1. 2009 in Kraft getreten ist. Es besagt, dass bei neu errichteten Gebäuden in einem bestimmten Umfang erneuerbare Energien zu nutzen oder Ersatzmaßnahmen mit dem Ziel eines geringeren Primärenergieverbrauchs durchzuführen sind. Nun wird der Vollzug des Gesetzes für das Land Bremen erstmalig geregelt. Um dies so unbürokratisch wie möglich zu bewerkstelligen, wird der Vollzug des Bundesgesetzes in den Vollzug der Energieeinsparverordnung integriert. Damit werden Vereinfachungen und gleichzeitig ein höheres Vollzugsniveau bei der Energieeinsparverordnung erreicht. Eine super Lösung. Eine super Lösung, um mit möglichst wenig bürokratischem Aufwand möglichst hohe Kohlendioxid- Einsparungen bei Gebäuden zu erreichen!

Nicht nur das Ergebnis, sondern auch der Prozess muss gelobt werden. Es hat eine konstruktive Beteiligung und Abstimmung mit einer Vielzahl von betroffenen Kammern, Verbänden und Vereinigungen stattgefunden. Nach zunächst grundlegenden Bedenken wurde ein tragfähiger Kompromiss  - entwickelt. Er besteht im Wesentlichen aus einem vereinfachten Verfahren für kleinere Wohngebäude.

Die Verbände der Wohnungswirtschaft haben dem so geänderten Entwurf zugestimmt. Es muss auch in ihrem Interesse sein, wenn die gesetzlichen Anforderungen in der Praxis konsequent umgesetzt werden.

Dem Gesetz – für mehr Klimaschutz und für mehr Verbraucherschutz – kann man eigentlich nur zustimmen. In diesem Sinne hoffe ich auf eine breite Unterstützung.