Rede

Abfallsammlung bürgerfreundlich gestalten – kommunale Steuerung erhalten

Abfallsammlung bürgerfreundlich gestalten – kommunale Steuerung erhalten

Rede von Karin Mathes in der Landtagssitzung am 10.11. 2010

Die Vorgaben der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie verlangen eine Anpassung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Kürzlich fand die Anhörung der Interessensverbände zum entsprechenden  Referentenentwurf der Bundesregierung statt. Mit diesem Entwurf aus dem Hause des CDU Umweltministers Röttgen soll der privatwirtschaftlichen Entsorgung der Wertstoffe bei privaten Haushalten der Vorzug gegeben werden. Das lehnen wir ab! Bei den Aufgaben der Daseinsvorsorge muss die kommunale Steuerung erhalten bleiben! Nur so kann die bürgerfreundliche Abfallsammlung in Bremen auch zukünftig gewährleistet und weiter verbessert werden.

Auch die kommunalen Spitzenverbände warnten anlässlich der Anhörung zur Neuordnung des Kreislaufwirtschaft- und Abfallrechts eindringlich davor, die sichere, hochwertige und günstige Hausmüllentsorgung als Teil der Daseinsvorsorge der Kommunen auszuhöhlen. Werde der Referentenentwurf beschlossen, drohe ein ruinöser Wettbewerb um die Entsorgung und Verwertung von Abfällen.

Zitat: „Es kann nicht angehen, dass das BMU den Kommunen jegliche Steuerungsmöglichkeiten nehmen will und sie zum Ausfallbürgen für private Unternehmen degradiert. Die dadurch entstehenden Strukturen können im schlimmsten Fall die von den Bürgern zu zahlenden Abfallgebühren in die Höhe treiben“, so u.a. die Präsidentin des Deutschen Städtetages, Petra Roth.

Da hat Frau Roth Recht. Denn private Abfallsammler werden vor allem dort tätig, wo sie sich Gewinne versprechen. Ihre Dienstleistung stellen sie erfahrungsgemäß wieder ein, wenn die Erlöse wegbrechen. Die privatwirtschaftlich aufgestellte und oft wieder eingezogene blaue Papiertonne in vielen Städten und Landkreisen ist ein Beispiel. Für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bedeutet es unkalkulierbare Einnahmeverluste und überzählige Sammeleinrichtungen, wenn gewerbliche Sammler lukrative Wertstoffe abschöpfen; dies kann auch zu Gebührenerhöhungen führen. Bremen ist zwar bislang von dieser Entwicklung einigermaßen verschont geblieben, steigende Rohstoffpreise können aber auch bei uns dazu führen, dass gewerbliche Sammler versuchen werden, bestimmte Wertstoffe außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung zu sammeln.

Um einer Zersplitterung der Abfallwirtschaft auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger und der Kommunen entgegenzuwirken ist es erforderlich, die Verantwortung für die Erfassung sämtlicher Abfälle - auch der Verkaufsverpackungen aus privaten Haushalten - dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu übertragen. Nur dadurch ist auch langfristig ein einheitliches und komfortables Abfuhrsystem bei kalkulierbaren Kosten, Verantwortung für Aspekte der Stadtsauberkeit und reduziertem Verwaltungsaufwand möglich. Dies schließt selbstverständlich ein, dass der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger private Unternehmen mit der Durchführung der Sammlung beauftragen kann.

Wir Grüne und die SPD beantragen daher, dass sich Bremen im Bundesrat für die entsprechenden Korrekturen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes einsetzt. Die Kommunen müssen unmissverständlich die Vollständige Verantwortung für die Sammlung sämtlicher Abfälle aus privaten Haushalten erhalten!