Kleine Anfrage "Werkverträge an Universitäten und Hochschulen"

Kleine Anfrage "Werkverträge an Universitäten und Hochschulen"

Werkverträge sind gang und gäbe, wenn es darum geht, dass jemand eine bestimmte Leistung gegen ein Honorar erbringen soll. Dies kann ein Gutachten sein oder die Erstellung eines Computerprogramms für einen bestimmten Zweck. Manchmal ist es jedoch nicht einfach, den Inhalt von Werkverträgen von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen abzugrenzen. In jüngerer Zeit werden von Unternehmen Werkverträge zum Beispiel dazu genutzt, die teureren Bedingungen von Leiharbeit zu umgehen. Die wissenschaftspolitische Sprecherin Silvia Schön fragt mit dieser Kleinen Anfrage nach dem Umgang mit Werkverträgen an den Bremer Hochschulen und der Universität, die häufig mit Studierenden, Promovierenden oder auch WissenschaftlerInnen geschlossen werden. Die Kleine Anfrage mit der Antwort des Senats vom 5. November 2013, Drucksache 18/1113