Kleine Anfrage „Werden die Dokumentationspflichten zu Infektionen mit Krankenhauskeimen und multiresistenten Erregern eingehalten und kontrolliert?“

Werden Krankheitserreger mit speziellen Resistenzen in Krankenhäusern oder ambulanten Einrichtungen nachgewiesen, bestehen umfangreiche Dokumentationspflichten. Die Einhaltung der Dokumentationspflichten obliegt dem zuständigen Gesundheitsamt. Die Grünen wollen nun u.a. in Erfahrung bringen, in welchen Einrichtungen in Bremen und Bremerhaven die Gesundheitsämter seit 2012 wie oft Einsicht in die Dokumentationen genommen haben und ob Verstöße festgestellt wurden. Zuständig ist der gesunheitspolitische Sprecher der Grünen, Nima Pirooznia.

Die Kleine Anfrage vom 1. März 2018 und die Antwort des Senats vom 10. April 2018, Drucksache 19/1612