Kleine Anfrage „Umsetzung des Energiedienstleistungsgesetzes in den öffentlichen Eigenbetrieben und Gesellschaften Bremens“

Kleine Anfrage „Umsetzung des Energiedienstleistungsgesetzes in den öffentlichen Eigenbetrieben und Gesellschaften Bremens“

Das vom Bund im April 2015 novellierte „Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen“ sieht unter anderem vor, dass größere Unternehmen bis Ende des Jahres 2015 erstmalig ein sogenanntes „Energieaudit“ durchführen. Dabei wird der Energieverbrauch erfasst und analysiert und anschließend werden Verbesserungsvorschläge gemacht. Diese Gesetzesregelung gilt auch für einige öffentliche Eigenbetriebe und Gesellschaften. Die Fraktionsvorsitzende Maike Schaefer, auch umweltpolitische Sprecherin der Fraktion, fragt den Senat nach den in Bremen betroffenen Eigenbetrieben und Gesellschaften und wie der Umsetzungstand jeweils ist. Die Kleine Anfrage mit der Antwort des Senats vom 6. Oktober 2015, Drucksache 19/98