Kleine Anfrage "Reinigung von Schiffsabgasen: wohin mit den Rückständen?"

Kleine Anfrage "Reinigung von Schiffsabgasen: wohin mit den Rückständen?"

Bis Mitte 2014 muss die geänderte EU-Richtlinie zum Schwefelgehalt von Schiffskraftstoffen umgesetzt werden, wozu auch die Entsorgung von Rückständen aus der Abgasreinigung gehört. Dem ist Bremen im Januar 2014 mit der Anpassung des Gesetzes über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände nachgekommen. In den Bremischen Häfen sollen entsprechend die Rückstände aus Abgasreinigungssystemen in die grundsätzliche Bezahlungs- und Entsorgungsregelung für ölhaltige Schiffsabfälle einbezogen werden. Offen ist allerdings, aus welchen Stoffen diese Rückstände (auch "scrubber sludge" genannt) bestehen und wo sie entsorgt werden sollen – Anlass für den hafen- und schifffahrtspolitischen Sprecher Frank Willmann, eine Kleine Anfrage an den Senat zu richten. Die Kleine Anfrage mit der Antwort des Senats vom 18. März 2014, Drucksache 18/1299