Kleine Anfrage "Finanzierung medizinisch-therapeutischer Leistungen in der Frühförderung"

Kleine Anfrage "Finanzierung medizinisch-therapeutischer Leistungen in der Frühförderung"

Von Behinderung bedrohte, behinderte und mehrfach behinderte Kinder können bis zum Schuleintrittsalter in sogenannten Frühförderstellen behandelt werden. Die Träger der Frühförderstellen handeln dazu als Entgelt für die erbrachten Leistungen Pauschalbeträge mit den Krankenkassen aus. Die Pauschale für medizinisch-therapeutische Leistungen beträgt 118 Euro im Monat, nötige ergo- und physiotherapeutische Maßnahmen können diesen Betrag aber schon in einer Woche übersteigen. Dies kann dazu führen, dass die Eltern mit ihren Kindern die Frühförderung abbrechen und sich die nötigen Behandlungsmaßnahmen von niedergelassenen Ärzten verschrieben lassen - was nicht im Sinne des Gesetzgebers ist und war. Dies ist der Hintergrund der Kleinen Anfrage, die der kinderpolitische Stephan Schlenker an den Senat richtet. Die Kleine Anfrage mit der Antwort des Senats vom 12. August 2014, Drucksache 18/1524