Kleine Anfrage „Einsatz von Pfefferspray durch Polizeikräfte in Bremen“

Kleine Anfrage „Einsatz von Pfefferspray durch Polizeikräfte in Bremen“

Pfefferspray wird von der Polizei als gegenüber Schusswaffen „milderes Zwangsmittel“ eingesetzt. Dabei kommt es bei den Betroffenen zu einem intensiven Schmerzempfinden, kurzzeitiger Erblindung, Atemnot und Krämpfen im Oberkörperbereich. Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) empfiehlt klare Richtlinien für den Einsatz von Pfefferspray, durch die UN-Biowaffenkonvention ist Pfefferspray als militärisches Kampfmittel verboten. Der Innenpolitiker Wilko Zicht geht in seiner umfangreichen Kleinen Anfrage den Bedingungen nach, unter denen die Polizei in Bremen Pfefferspray einsetzt, nach den Gefahren für die Betroffenen und fragt zuletzt auch nach Alternativen zum Einsatz dieses Reizstoffs. Die Kleine Anfrage mit der Antwort des Senats vom 11. Oktober 2016, Drucksache 19/772