Kleine Anfrage „Ein Jahr qualifizierte Leichenschau in Bremen und Bremerhaven“

Am  1.  August  2017  ist  das  novellierte  Gesetz  über  das  Leichenwesen  in  Kraft  getreten. Das Gesetz sieht eine verpflichtende Untersuchung jeder Leiche durch einen besonders qualifizierten Leichenschauarzt oder eine besonders qualifizierte Leichenschauärztin vor. Die Grünen wollen vom Senat u.a. wissen, wie viele Leichenschauen seit Inkrafttreten des Gesetzes durchgeführt wurden und in wie vielen Fällen sich bei der Leichenschau Anhaltspunkte für einen nichtnatürlichen Tod ergeben haben. Zuständig ist der gesunheitspolitische Sprecher Nima Pirooznia.

Die Kleine Anfrage vom 1. August 2018 mit Antwort des Senats, Drucksache 19/1819