Kleine Anfrage "Bessere Hilfe in Notfällen mit dem neuen Notfallsanitätergesetz?"

Kleine Anfrage "Bessere Hilfe in Notfällen mit dem neuen Notfallsanitätergesetz?"

RettungsassistentIn ist ein seit 1989 gesetzlich geregelter Beruf mit zweijähriger Ausbildung. Wenn im Notfall der Krankenwagen kommt, sind die RettungsassistentInnen für die Erstversorgung zuständig, bis der Notarzt oder die Notärztin kommt oder anderweitig ärztliche Hilfe geleistet werden kann. In den nun 25 Jahren haben sich die Anforderungen an den Beruf gewandelt, zudem gab es eine rechtliche Grauzone hinsichtlich der medizinischen Eingriffe, die RettungsassistentInnen an den PatientInnen vornehmen dürfen. Dem soll mit dem seit 1. Januar 2014 geltenden neuen Notfallsanitätergesetz begegnet werden. Die Ausbildung wird auf drei Jahre ausgedehnt, die Kompetenzen sind klarer geregelt. Nach dem alten Gesetz können noch bis Ende 2014 Ausbildungen begonnen werden, "Upgrades" auf den Beruf NotfallsanitäterIn sind auch für bereits ausgebildete RettungssanitäterInnen noch sieben Jahre lang möglich. Die Bundesländer müssen in der Folge ihre Rettungsdienstgesetze anpassen. Die Gesundheitspolitikerin Doris Hoch und Björn Fecker, als Innenpolitiker für das Rettungswesen zuständig, fragen nun den Senat mit der Kleinen Anfrage nach dessen Einschätzungen. Die Kleine Anfrage mit der Antwort des Senats vom 1. April 2014, Drucksache 18/1346