Kleine Anfrage „Beratung von Schwangeren mit einem genetisch erkrankten Kind stärken!“

Wird im Zuge einer Pränataldiagnostik eine Krankheit oder Fehlbildung des ungeboreren Kindes festgestellt, ist dies für die Eltern eine ernste Situation. So stellt sich ggf. die Frage, ob die Schwangerschaft abgebrochen werden soll. Mütter oder Paare werden in einer solch schwierigen Situation nicht alleine gelassen. Eine Beratung und Begleitung der Eltern erfolg im Rahmen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Ein sog. "hinzugezogene Beratungsleistung" von Ärztinnen und Ärzten ist allerdings im System der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht abrechnungsfähig. SPD und Grüne wollen vom Senat u.a. wissen, wie die gesetzlichen Rahmenbedingungen einer derartigen „hinzugezogenen Beratungsleistung“ sind und wie sich für eine derartige Leistung die Vergütung und Abrechnung gestaltet. Zuständig ist der gesundheitspolitische Sprecher Nima Pirooznia.

Die Kleine Anfrage vom 9. Januar 2019 und die Antwort des Senats vom 26. Februar 2019, Drucksache 19/2066