Kleine Anfrage „Auswirkungen des neuen Rahmenvertrags für die Verwendung von Schriftwerken für Lehre und Forschung an Hochschulen“

Kleine Anfrage „Auswirkungen des neuen Rahmenvertrags für die Verwendung von Schriftwerken für Lehre und Forschung an Hochschulen“

Die Kultusministerkonferenz, der Bund und die Verwertungsgesellschaft WORT haben sich auf eine Vergütung von Ansprüchen für Nutzungen nach § 52a Urheberrechtsgesetz an öffentlichen Hochschulen verständigt. Der entsprechende Rahmenvertrag wird von Lehrenden und Studierenden kritisiert, weil sie durch den damit ggf. verbundenen Mehraufwand massive Beeinträchtigungen in der Lehre befürchten.

Henrike Müller, wissenschaftspolitische Sprecherin der Grünen, möchte nun u.a. in Erfahrung bringen, welche Erfahrungen in einem Pilotprojekt an der Uni Osnabrück gemacht wurden, wie der Vertrag von den Hochschulorganisationen bewertet wird und ob die bremischen Hochschulen planen, dem Rahmenvertrag beizutreten.

Die Kleine Anfrage mit Antwort des Senats vom 10. Januar 2017