Große Anfrage „Unterbringung, Teilhabe - und Integrationschancen für unbegleitete junge Geflüchtete bei Volljährigkeit“

Große Anfrage „Unterbringung, Teilhabe - und Integrationschancen für unbegleitete junge Geflüchtete bei Volljährigkeit“

Kinder und Jugendliche, die ohne Erziehungsberechtigte in Deutschland Schutz suchen, unterliegen bis zu ihrer Volljährigkeit der staatlichen Fürsorgepflicht im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe. Viele der unbegleiteten Minderjährigen, die bislang unter das Jugendhilferecht fielen, erreichen im Laufe ihres Aufenthaltes in Bremen die Volljährigkeit. Das Recht auf Jugendhilfe besteht dann nicht mehr automatisch, es kann nur eine Verlängerung beantragt werden. Wird die Jugendhilfe nicht verlängert, hat das Auswirkungen z.B. auf Unterbringung und Vormundschaft, schulischen und beruflichen Werdegang und möglicherweise auf den Aufenthaltsstatus der jungen Menschen. Die Grünen wollen nun gemeinsam mit der SPD u.a. in Erfahrung bringen, wie viele der unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländer in Bremen bereits 2016 die Volljährigkeit erreichten und für wie viele von diesen jungen Erwachsenen der Jugendhilfebedarf verlängert wurde. 

Die Große Anfrage vom 28. März 2017, Drucksache 19/995 und die Antwort des Senats vom 13. Juni 2017, Drucksache 19/1105

In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag am 23. August 2017 wurde die Große Anfrage debattiert.