Große Anfrage „Tödliche Gefahr Asbest“

Große Anfrage „Tödliche Gefahr Asbest“

Jährlich sterben viele Menschen an durch Asbestfasern ausgelösten Erkrankungen wie Asbestose, Lungen- und Kehlkopfkrebs sowie Mesotheliomen. Bremen ist besonders betroffen, da viele Menschen in den damaligen Werften häufig ungeschützt Asbestbelastungen ausgesetzt waren. In öffentlichen und privaten Gebäuden findet sich heute noch Asbest. Die Grünen wollen nun mit einer Großen Anfrage an den Senat u.a. in Erfahrung bringen, ob bekannt ist, in wie vielen Wohnungen im Land Bremen aktuell noch asbesthaltige Bauteile zu finden sind und wie der Senat die gesundheitlichen Gefahren einschätzt, die von noch vorhandenen asbesthaltigen Bauteilen ausgehen. Zuständig für die Grünen ist die Abgeordnete Sülmez Dogan. Die Große Anfrage vom 20. November 2017, Drucksache 19/1405 und die Antwort des Senats vom 9. Januar 2018, Drucksache 19/1465

In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag am 25. April 2018 wurde die Große Anfrage debattiert. Sülmez Dogan berichtete mit Verweis auf die Senatsantwort, dass es keine genauen Zahlen zum Asbestvorkommen in Gebäuden in Bremen und Bremerhaven gebe. Auch wenn gesundheitliche Gefahren durch das eigentlich in Bauelementen gebundene Asbest erst bei Heimwerker- oder Sanierungsarbeiten durch das Freisetzen von Asbestfasern entstünden, sprach sich Sülmez Dogan im Namen der Grünen-Fraktion nachdrücklich für die konsequente Sanierung asbestbelasteter Gebäude und Wohnungen aus. Mit Lob bedachte Sülmez Dogan in diesem Zusammenhang die Gewoba für ihren konsequenten Umgang mit dem Problem: „Die Gewoba hat ca. 32.500 Wohnungen, die vor 1995 gebaut wurden, in ein internes Kataster aufgenommen, betroffene Mieter wurden schriftlich informiert." Aus Sicht der Grünen-Fraktion sollten andere Gebäude-Eigentümer und -Vermieter dem Vorbild der Gewoba folgen.
Zum Schluss ihrer Rede bekräftigte Sülmez Dogan die Forderung der Grünen-Fraktion zur Beweislastumkehr im Sozialgesetzbuch VII hinsichtlich der Anerkennung von Asbestose-Fällen als Berufskrankheit, damit erkrankte Menschen nicht länger ihrerseits beweisen müssen, dass die Erkrankung von ihrer - mitunter lange zurückliegenden – Arbeit herrührt, um Rentenansprüche gelten machen zu können und Kosten für Reha-Maßnahmen erstattet zu bekommen.