Große Anfrage „Femizide – Tötungen von Frauen wegen ihres Geschlechts"

Frauen werden getötet, weil sie Frauen sind. An jedem dritten Tag bringt in Deutschland ein Mann seine Partnerin oder Ex-Partnerin um. Nicht selten werden solche Femizide in Medien und Öffentlichkeit als „Eifersuchtsdramen“ oder „Familientragödien“ verharmlost. Die deutsche Strafjustiz divergiert die rechtliche Betrachtung von niedrigen Beweggründen innerhalb der Fallgruppe der Trennungstötungen. Aus diesem Grund fragen die Regierungsfraktionen den Senat u. a.: Wie beurteilt der Senat eine mögliche Ergänzung der niederen Beweggründe nach § 46 Abs. 2 StGB um eine frauenverachtende/-feindliche Motivation des Täters? Die zuständige Abgeordnete ist Sülmez Dogan.

Die Große Anfrage vom 15. April 2021, Drucksache 20/910 und die Mitteilung des Senats vom 25. Mai 2021, Drucksache 20/972


Die Große Anfrage wurde am 03. Juni 2021 in der Bürgerschaft (Landtag) debattiert.

Sülmez Dogan: „Femizid – so wird der Mord einer Frau durch einen Mann bezeichnet. Hinter diesen Taten stehen sehr häufig keine individuellen, sondern gesamtgesellschaftliche Probleme. Femizide beginnen häufig schon viel früher und sind nur die Spitze des Eisbergs. Häufig geht ihnen jahrelange (häusliche) Gewalt voraus. Frauen werden getötet, weil sie Frauen sind. Es ist für Frauen eine reale Gefahr, getötet oder verletzt zu werden, wenn sie sich von ihrem Partner trennen. Geschlechtsspezifische Gewalt muss auch als solche deutlich benannt werden. Sie darf keinesfalls mit Begriffen wie Ehrenmord und Eifersuchtsdrama verharmlost werden.“