Große Anfrage "Aufgaben und Zukunft der Sondervermögen Bremens"

Große Anfrage "Aufgaben und Zukunft der Sondervermögen"

Der haushalts- und finanzpolitische Sprecher Hermann Kuhn entwarf diese Große Anfrage der Fraktion.
Die vor gut zehn bis zwölf Jahren gegründeten Sondervermögen Bremens sollten höhere Transparenz und Effizienz durch kaufmännische Führung und damit höhere Flexibilität bei der Kreditaufnahme und beim Personal bieten. Inzwischen wurde unter der Regierung von Rot-Grün die Haushaltspolitik geändert: Die kamerale Haushaltsführung wird durch Produktgruppenhaushalte ergänzt, und seit dem 1. Januar 2010 legt die Freie Hansestadt Bremen jährlich eine "Eröffnungsbilanz" nach doppischer Haushaltsführung vor. Im Zuge der Vereinbarungen mit Bund und Ländern zur der Haushaltskonsolidierung ist die Kreditaufnahme durch Sondervermögen untersagt, die Beziehungen zwischen Kernhaushalt und den Sondervermögen ist zu wenig transparent. Ob also das haushaltspolitische Instrument "Sondervermögen" noch zeitgemäß ist, hinterfragt die Große Anfrage. Die Große Anfrage vom 9. Januar 2013, Drucksache 18/722, dazu die Antwort des Senats vom 26. März 2013, Drucksache 18/839