Frage "Wohnungswechsel von Transferleistungsbezieherinnen und -beziehern"

Frage "Wohnungswechsel von Transferleistungsbezieherinnen und -beziehern"

Wer Hilfeleistungen wie etwa Kosten der Unterkunft erhält und umziehen will, muss sich erst eine Wohnung suchen, sich vom Jobcenter oder dem Amt für Soziale Dienste eine Genehmigung für den Wohnungswechsel holen, dann erst kann ein Mietvertrag unterschrieben werden. Wer aber eine Wohnung ohne diese Bescheinigung mietet, hat keinen Anspruch auf Erstattung der Umzugskosten, auch wenn die Miete für die neue Wohnung unterhalb der Mietobergrenze liegt. Bis allerdings ein Genehmigungsbescheid vorliegt, kann einige Zeit ins Land gehen, und angesichts des engen Wohnungsmarkts gerade im Bereich preiswerter Wohnungen, kann die Wohnung dann schon anderweitig vermietet sein. Die sozialpolitische Sprecherin Susanne Wendland fragt den Senat nach Lösungen für dieses Problem. <media 3008896>Die Frage</media> vom 25. Oktober 2013