Frage "Verbreitung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen"

Frage "Verbreitung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen"

Die Bremer Landesverfassung, unser Grundgesetz, hat in dieser 18. Wahlperiode einige Änderungen erfahren. Die Bremische Bürgerschaft hat nach etlichen Diskussionen unter Beteiligung und Mitwirkung von sowie der Beratung mit ExpertInnen und außerparlamentarischen Initiativen Beschlüsse gefasst, die vor allem die Mitsprache- und Entscheidungsrechte der Menschen verbessern, die in Bremen und Bremerhaven leben. Das betrifft Erleichterungen bei Bürger- und Volksbegehren, bei Volksentscheiden, die Einführung der Schuldenbremse und die Vorschrift, Verkäufe öffentlichen Eigentums, das dem Gemeinwohl dient (wie zum Beispiel die Bremer Straßenbahn AG), einem Volksentscheid zu unterstellen. Der Abgeordnete Hermann Kuhn stellt nun dem Senat die Frage (die eigentlich ein Wunsch ist) nach einer gedruckten Neuauflage der Verfassung, um den Stellenwert und die Bedeutung der Landesverfassung für alle hier lebenden Menschen zu betonen und ihnen nahe zu bringen, vor allem in Schulen und Bildungseinrichtungen. Die Frage mit der Antwort des Senats vom 23. April 2015