Frage "Unsachgemäßes Ausbringen von Streusalz ahnden"

Frage "Unsachgemäßes Ausbringen von Streusalz ahnden"

Die umweltpolitische Sprecherin Maike Schaefer widmete sich mit dieser Frage des verbotenen, aber nicht kontrollierten Streuens von Salz bei Schnee und Eis. Laut Bremischem Landesstraßengesetz dürfen im Winter Salze und salzhaltige Streumittel nur in geringen Mengen und nur bei Glatteis sowie zum Auftauen festgetretener Eis- und Schneerückstände gestreut werden; bei Straßen, in denen Bäume stehen oder die auf anliegende begrünte oder baumbestandene Grundstücke entwässern, dürfen Salze oder salzhaltige Streumittel nicht verwendet werden. Aber sogar Gehwegreinigungsfirmen halten sich nicht daran. Die Fragen und Antworten des Senats (Protokollauszug)