Frage "Stand der Umsetzung bei den schulersetzenden Maßnahmen durch die ReBUZen"

Frage "Stand der Umsetzung bei den schulersetzenden Maßnahmen durch die ReBUZen"

Wenn es das Lern- und Sozialverhalten von SchülerInnen erforderlich macht oder von ihnen dauerhafte Störungen der Unterrichts- und Erziehungsarbeit in ihrer Schule ausgehen, können sie zur Erfüllung ihrer Schulpflicht vorübergehend von der Fachaufsicht einem „Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrum“ (ReBUZ) zugewiesen und dort beschult werden. In den im Dezember 2013 verabschiedeten Haushaltsplänen für die Jahre 2014/2015 wurde auch beschlossen, 20 Lehrkräfte zusätzlich zur Unterstützung der Arbeit der Beratungszentren einzustellen. Die bildungspolitische Sprecherin Sülmez Dogan fragt nun den Senat nach dem Umsetzungsstand der Planungen für die ReBUZe. Die Frage mit der Antwort vom 26. Februar 2014 (Protokollauszug)