Frage „Schulwegsicherung an Grundschulen in Bremen“

Frage „Schulwegsicherung an Grundschulen in Bremen“

Der Verein FUSS e. V., zum Beispiel, leitet aus der allgemeinen Schulpflicht ab, dass der Staat auch für den sicheren Schulweg für GrundschülerInnen zuständig ist. Dies wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt: In vier Bundesländern ist die Schulwegsicherung verpflichtend, in Nordrhein-Westfalen Bestandteil des Schulprogramms. Andere Bundesländer sprechen nur Empfehlungen aus, die meisten regeln dies freiwillig, wie dies auch in Bremen in Zusammenarbeit mit der Polizei geschieht. Der bildungspolitische Sprecher Matthias Güldner und der Verkehrspolitiker Ralph Saxe fragen nun den Senat, wie die Schulwegsicherung an Bremer Grundschulen verbessert werden könne und was der Senat von einer verbindlichen Regelung im Schulprogramm hält. Die Frage mit der Antwort des Senats vom 19. Januar 2016