Frage „Polizeiliche Kennzeichnungs- und Ausweispflicht“
Frage „Polizeiliche Kennzeichnungs- und Ausweispflicht“
Wenn die Polizei bei Großeinsätzen, zum Beispiel bei Demonstrationen, in geschlossenen Einsatzeinheiten auftritt, müssen die PolizistInnen mit individuellen Kennzeichnungen an der Uniform identifizierbar sein. Der Innenpolitiker Wilko Zicht geht mit dieser Frage der Vermutung nach, dass bei Demonstrationen Anfang des Jahres in Bremerhaven und Bremen dieser Vorschrift nicht nachgekommen sei. Zudem fragt der Abgeordnete den Senat nach der Gültigkeit des Erlasses von 1967, wonach Polizeivollzugsbedienstete verpflichtet sind, auf Verlangen ihren Dienstausweis zu zeigen. Die Frage mit der Antwort des Senats vom 26. Mai 2016