Frage „Muss die Polizei während einer Demo Videokameras abdecken?"

Die Fraktion der Grünen fragt den Senat u. a.: Hält der Senat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. März 2020 für übertragbar auf Bremen, wonach die Polizei für die Dauer einer Versammlung alle fest installierten Videokameras am Versammlungsort abdecken müsse, weil das bloße Abschalten die möglicherweise einschüchternde und abschreckende Wirkung der Kameras nicht beseitige? Zuständiger Abgeordneter ist Björn Fecker.

DieFrage vom 12. Mai 2020 und die Antwort des Senats vom 11. Juni 2020