Frage "Kosten der Unterkunft"

Frage "Kosten der Unterkunft"

Menschen, die Grundsicherung beziehen, haben auch einen Anspruch darauf, die Kosten für Miete und Heizung - soweit sie angemessen sind - ersetzt zu bekommen. Hintergrund der Frage, die die sozialpolitische Sprecherin Susanne Wendland dem Senat stellt, ist die Zuständigkeit verschiedener Behördenstellen der Stadt Bremen bei der Berechnung der Angemessenheit dieser Kosten. Denn dabei ist zu fragen, ob die fachlichen Grundlagen in den betroffenen Dienststellen tatsächlich auch bekannt sind und ob diese auch richtig angewendet werden. Die Frage mit der Antwort des Senats vom 18. Juni 2013 (Protokollauszug)