Frage "Kooperation im Kinderschutz verbessern"

Frage "Kooperation im Kinderschutz verbessern"

Datenschutz und Kindeswohl kommen nicht überein: So lässt sich die Ursache dafür beschreiben, dass die Bremer Rahmenvereinbarung zum Schutz von Kinder drogenabhängiger und substituierter Eltern nicht abgeschlossen werden kann. ÄrztInnen gehen davon aus, dass in solchem Fall stets ein sogenannter "rechtfertigender Notstand nach § 34 Strafgesetzbuch" vorliegt, der den Bruch der ärztlichen Schweigepflicht straffrei ließe und sie den Institutionen der Kindeswohlsicherung Meldung machen dürfen. Zwar wurden Bedenken der Landesbeauftragten für Datenschutz in einer Neufassung des Sozialressorts im wesentlichen behoben, doch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte fordert weitergehenden Datenaustausch. Der kinderpolitische Sprecher Stephan Schlenker fragt nun den Senat seiner Einschätzung der Sachlage und Möglichkeiten zur Behebung des Konflikts. Die Frage mit der Antwort des Senats vom 29. August 2013 (Protokollauszug)