Frage "Freies WLAN für alle"

Frage "Freies WLAN für alle"

In Deutschland gibt es bisher so gut wie kein freies WLAN. Wer sein privates WLAN anderen BenutzerInen öffnet, die es für kriminelle Machenschaften nutzen, muss für Unterlassung sorgen und sogar Abmahnkosten übernehmen. Also haften Privatpersonen für unzureichend gesicherten WLAN-Zugang. Die Bundesregierung plant ein Gesetz, das die Situation entspannen soll. Mit diesem neuen Gesetz wäre die vom Bundesgerichtshof 2010 beschlossene Störerhaftung für dezentrale und lokale Freifunk-Initiativen erstmals  gelockert. Die Bundesregierung möchte besonders die Rechtssicherheit, sprich das Vertrauen der BürgerInen in die Rechtsordnung garantieren. Dadurch ist es möglich, dass Unternehmen und Kommunen selbstständig freies WLAN anbieten können. Es gibt jedoch auch Befürchtungen im Bezug auf freies WLAN für alle, dass sich Kriminelle darin bewegen könnten, ohne über eine private IP-Adresse zurückverfolgt zu werden. Die Abgeordneten Carsten Werner, medienpolitischer Sprecher und Mustafa Öztürk, netzpolitischer Sprecher, stellen nun dem Senat die Frage, welche  Auswirkungen die von der Bundesregierung  geplante Lockerung haben wird und ob sich der Senat für diese Änderung einsetzen wird. Die Frage mit der Antwort des Senats vom 23. April 2015