Frage "Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis für Vereine"

Frage "Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis für Vereine"

Sportvereine können von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit Kinder und Jugendlichen arbeiten, die Vorlage eines "erweiterten Führungszeugnisses" verlangen. Darin werden auch Verurteilungen bei minderschweren Straftaten aufgeführt, dies soll als ein Baustein dazu dienen, Kinder und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch zu schützen. Bei öffentlichen Trägern der Jugendhilfe ist die Vorlage verpflichtend. Sie sollen mit den Verbänden der freien Jugendhilfe und den Vereinen Vereinbarungen treffen, um zu vermeiden, einschlägig Vorbestrafte einzustellen. Der sportpolitische Sprecher Mustafa Öztürk fragt nun den Senat nach den Ergebnissen der Konsultationen. Die Frage mit der Antwort des Senats vom 22. Mai 2014 (Protokollauszug)