Frage "Erreichbarkeit von Behörden"

Frage "Erreichbarkeit von Behörden"

Für Anliegen und Fragen der Bevölkerung ist das Bürgertelefon mit den Rufnummern 115 und 361-0 eingerichtet worden. Dort wird den BürgerInnen entweder direkt geholfen oder sie werden von den MitarbeiterInnen des Behördentelefons an die zuständigen Stellen weitervermittelt. Viele Behörden mit Kundenkontakt haben aber nur festgelegte Sprechzeiten, zu denen sie telefonisch erreichbar sind. Manche Anliegen sind jedoch dringlich auch außerhalb der regulären Sprechzeiten. Deshalb erkundigt sich Anne Schierenbeck beim Senat, ob es dafür Regelungen gibt. Die Frage mit der Antwort des Senats vom 23. Februar 2016