Frage „Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Telefonkosten in der JVA“

Frage „Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Telefonkosten in der JVA“

Telefonanlagen in Haftanstalten unterliegen hohen Sicherheitsbestimmungen. Da der Betrieb der Anlagen sehr aufwändig und kostenintensiv ist, haben viele Justizvollzugsanstalten die Dienste an private Unternehmen ausgelagert. Diese geben die hohen Kosten an die Häftlinge weiter, die in der Regel deutlich überhöhte Telefongebühren zahlen müssen. Nach einem neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen Häftlinge in JVAs aber zu marktgerechten Preisen telefonieren können. Die Grünen wollen nun vom Senat u.a. wissen, welche Möglichkeiten dieser sieht, die Maßgaben des Beschlusses rasch umzusetzen. Zuständig ist die rechtspolitische Sprecherin Sülmez Dogan. Die Frage vom 29. November 2017 und die Antwort des Senats vom 7. Dezember 2017

In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag am 21. September 2017 wurde der Antrag beschlossen.