Frage „Denkmalschutzgesetz novellieren“

Frage „Denkmalschutzgesetz novellieren“

Wenn bei Bauvorhaben wertvolle Kulturgüter, die sich im Erdboden befinden, beschädigt oder zerstört werden, sind archäologische Arbeiten erforderlich, die aus der Staatskasse bezahlt werden. Nach der Übernahme der Europäischen Konvention zum Schutz archäologischen Erbes in deutsches Recht haben einige Bundesländer in ihren Denkmalschutzgesetzen das sogenannte Verursacherprinzip verankert. Das heißt, wer einen Schaden anrichtet, muss ihn auch bezahlen. Die kulturpolitische Sprecherin Kirsten Kappert-Gonther fragt daher den Senat, warum Bremen dies in seinem Denkmalschutzgesetz noch nicht geändert hat und wie er die finanziellen Auswirkungen einschätzt. Die Frage mit der Antwort des Senats vom 26. November 2015