Frage „Bleiberecht für geflüchtete Frauen“
Frage „Bleiberecht für geflüchtete Frauen“
Einige geflüchtete Frauen besitzen eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, weil sie verheiratet sind. Bei einer Trennung ist diese Aufenthaltserlaubnis in Gefahr. Unter bestimmten Voraussetzungen greift jedoch eine Härtefallregelung. Mit einer Frage an den Senat wollen die Grünen u.a. in Erfahrung bringen, wie viele Anträge im Sinne der Härtfallregelung in Bremen eingereicht und wie viele Anträge positiv beschieden oder abgelehnt wurden. Die Frage wird von der geschlechterpolitischen Sprecherin der Grünen, Henrike Müller, gestellt.
Die Frage vom 26. Januar 2017 und die Antwort des Senats vom 16 Februar 2017