Frage "Betreuungsgeld gegen Chancengerechtigkeit?"

Frage "Betreuungsgeld gegen Chancengerechtigkeit?"

Seit dem 1. August 2013 können Familien, die ihre Kinder selbst zu Hause betreuen und keine öffentlichen Einrichtungen zur Kinderbetreuung in Anspruch nehmen, ein sogenanntes Betreuungsgeld erhalten. Es beträgt monatlich 100 Euro (ab August 2014 sind es 150 Euro) und kann ab dem 15. bis zum 36. Lebensmonat bezogen werden. Vor der Einführung des Betreuungsgeldes bezeichneten es kritische Stimmen als "Herdprämie", die ein überkommenes konservatives Familienbild fördere. Andere forderten entsprechend auch Geld dafür, dass sie andere öffentliche Einrichtungen nicht benutzten, wie etwa Straßenbahnen oder Theater. Eine Befürchtung allerdings hat sich nach einer Studie der Technischen Universität Dortmund und des Deutschen Jugendinstituts (die vom Bundesfamilienministerium gefördert wurde!) bestätigt: Dass das Betreuungsgeld nämlich vor allem von jenen genommen werde, "die eine geringe Erwerbsbeteiligung aufweisen, durch eine gewisse Bildungsferne gekennzeichnet sind und einen Migrationshintergrund haben". Damit sei es ein "besonderer Anreiz für sozial eher benachteiligte Familien, kein Angebot frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung zu nutzen" – also jene, deren Kinder eigentlich bessere Förderung besonders nötig hätten. Der kinderpolitische Sprecher Stephan Schlenker fragt nun den Senat, inwiefern die Studienergebnisse auch auf Bremen zutreffen und ob der Senat die Ansicht teilt, dass das Betreuungsgeld die Herstellung von Chancengerechtigkeit erschwert. Die Frage mit der Antwort des Senats vom 17. Juli 2014 (Protokollauszug)