Frage "Auswirkungen des Glücksspieländerungsstaatsvertrags"

Frage "Auswirkungen des Glücksspieländerungsstaatsvertrags"

Das staatliche Monopol auf Glücksspiele hat unter anderem zum Ziel, das Entstehen von Glücksspiel- und Wettsucht zu verhindern und den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten. Der Glücksspielstaatsvertrag, an dem sich außer Schleswig-Holstein alle Bundesländer beteiligten, enthielt beispielsweise auch das Verbot des Online-Glücksspiels. Der Europäische Gerichtshof hatte die breite Werbung für staatliche Lotterien bemängelt, die zwecks Gewinnmaximierung die Ziele des Monopols aus den Augen verlören. Auch sei ein Monopol nicht zu rechtfertigen, wenn Spielbanken und Automatenglücksspiele, die ein viel höheres Suchtpotenzial haben, nicht dem Monopol unterliegen und von Behörden und Politik geduldet oder gefördert würden. In der Folge wurde auch das Monopol auf Sportwetten von Verwaltungsgerichten als unvereinbar mit dem Recht auf freien Dienstleistungsverkehr und Niederlassungsfreiheit erklärt. Mit der Änderung des Glücksspielstaatsvertrags, die zum 1. Juli 2012 wirksam wurde, wurden Geldspielautomaten und Pferdewetten zum Teil einbezogen, eine Erlaubnis des Internetvertriebs von Lotterien, Sportwetten und Pferdewetten geregelt, die Werbebeschränkungen gelockert (zum Beispiel das Verbot der Trikotwerbung für Sportwettanbieter) und die Konzessionserteilung für bis zu 20 gewerbliche Sportwettanbieter eingeführt. Außer in Schleswig-Holstein bleiben Online-Spielbanken verboten. Der grüne Fraktionsvorsitzende Matthias Güldner fragt nun den Senat nach den Ergebnissen der vor zwei Jahren geschlossenen Regelungen. Die Frage mit der Antwort des Senats vom 25. September 2014 (Protokollauszug)