Frage "Ausnahmen von der EEG-Umlage für Bremer Unternehmen"

Frage "Ausnahmen von der EEG-Umlage für Bremer Unternehmen"

Anne Schierenbeck, für Klimaschutz und Energie zuständig, stelte diese Frage dem Senat.
Im "Erneuerbare Energien Gesetz" (EEG) ist festgelegt, das die Produktionskosten für Öko-Strom auf die VerbraucherInnen umgelegt werden. Das betrifft Unternehmen genauso wie PrivatkundInnen. Von dieser EEG-Umlage können sich aber stromintensive Unternehmen befreien lassen, denen durch die erhöhten Energiekosten ein Nachteil im internationalen Wettbewerb entstünde. Dadurch erhöht sich allerdings die Umlage für alle anderen. Laut Medienberichten soll auch die Bremer Tageszeitungen AG (Weser-Kurier) dazugehören. Schierenbeck fragt nach den in Bremen befreiten Unternehmen und nach den Gründen, warum andere stromintensive Großunternehmen (Stahlwerke Bremen etwa) nicht befreit sind. Der Text der Frage mit den Antworten des Senats vom 20. Februar 2013