Frage "Anmeldung von neugeborenen Flüchtlingskindern im Standesamt"

Frage "Anmeldung von neugeborenen Flüchtlingskindern im Standesamt"

Von den Menschen, die als Flüchtlinge nach Bremen kommen, bringen auch etliche in Bremen Kinder zur Welt. Der normale bürokratische Vorgang danach ist die Ausstellung einer Geburtsurkunde. Hierzu müssen auch Papiere der Eltern vorgelegt werden. Was aber passiert mit jenen, die ihre Papiere verloren haben? Diese Frage bewegte auch die Stadtbürgerschaftsabgeordnete Kebire Yildiz, für Migration und Integration zuständig, und den Innenpolitiker Wilko Zicht, die sie dann folgerichtig auch an den Senat richteten. Die Frage mit der Antwort des Senats vom 8. Dezember 2015