Frage „Als Flüchtlinge registrierte Kinder und Jugendliche können nicht zur Schule gehen“

Frage „Als Flüchtlinge registrierte Kinder und Jugendliche können nicht zur Schule gehen“

Auch die Kinder von Flüchtlingen sind bei uns schulpflichtig. Die Zuordnung zu einer Schule für sie erfolgt nach der Meldung beim Einwohnermeldeamt, allerdings erst dann, wenn sie und ihre Familien nicht mehr in Notunterkünften leben. Dies führt bei der großen Zahl an Flüchtlingen dazu, dass viele Kinder und Jugendliche noch nicht im Schulbetrieb gelandet sind. Der bildungspolitische Sprecher Matthias Güldner fragt deshalb den Senat nach den Gründen im Einzelnen und wie er dafür sorgen will, dass die Kinder und Jugendlichen rasch Zugang zum bremischen Schulsystem bekommen. Die Frage mit der Antwort des Senats vom 19. Januar 2016