Frage „Alphabetisierungskurse für geflohene Kinder und Jugendliche“

Frage „Alphabetisierungskurse für geflohene Kinder und Jugendliche“

Auch die zu uns geflohenen Kinder und Jugendlichen unterliegen der Schulpflicht. Um mithalten zu können, müssen sie die grundlegenden Sprachfähigkeiten erlernen. Dazu dienen Alphabetisierungskurse als Grundlage für weitere Sprachkurse und schulische Vorkurse. Es gibt jedoch Berichte darüber, dass Kinder und Jugendliche unterrichtet werden, die den Anforderungen nicht gerecht werden können, weil ihnen die Alphabetisierungskenntnisse fehlen. Dem geht der kinder- und bildungspolitische Sprecher Matthias Güldner mit dieser Frage nach. Die Frage mit der Antwort des Senats vom 23. August 2016