Frage "Akzeptanz von Dokumenten in englischer Sprache für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen"
Frage "Akzeptanz von Dokumenten in englischer Sprache für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen"
Wer bei Anerkennungsverfahren an den Hochschulen oder bei der Handelskammer ausländische Dokumente (Zeugnisse, Diplome etc.) in englischer Sprache vorlegt, hat damit keine Probleme. Anders verfährt die Bildungsbehörde im schulischen Bereich: Hier sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche nötig. Das kostet nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Die integrationspolitische Sprecherin Zahra Mohammadzadeh möchte vom Senat wissen, warum das so ist und ob sich diese unterschiedlichen Bedingungen nicht abstellen lassen. Die Frage mit der Antwort des Senats vom 27. März 2014 (Protokollauszug)