Frage „Änderung der Geschlechtsangabe nach § 45b Personenstandsgesetz"

Die Fraktion der Grünen fragt den Senat u. a.: In wie vielen Fällen wurde bisher durch die Standesämter in Bremen und Bremerhaven eine Geschlechtsangabe aufgrund von Erklärungen nach § 45b Personenstandsgesetz geändert, welche Kombinationen aus alter und neuer Geschlechtsangabe haben sich dabei wie oft ergeben und inwieweit kam es seit dem Inkrafttreten dieser Regelung zu einem Rückgang von gerichtlichen Feststellungen nach § 8 des Transsexuellengesetzes? Zuständige Abgeordnete ist Kai Wargalla.

DieFrage vom 2. Juni 2020 und die Antwort des Senats vom 11. Juni 2020