Antrag "Zwangsabschaltungen von Wasser im Land Bremen verhindern"

Antrag "Zwangsabschaltungen von Wasser im Land Bremen verhindern"

Wer seine Strom- und Gasrechnungen nicht bezahlt oder bezahlen kann, dem wird die Energielieferung gesperrt. Gleiches gilt für die Belieferung mit Trinkwasser: Wer nicht bezahlt, dem wird der Hahn zugesdreht. Dies betrifft vor allem GeringverdienerInnen oder jene, die Sozialleistungen erhalten. Es betrifft aber auch zum Beispiel MieterInnen in Mehrfamillienhäusern, wenn ihr Wassergeld von der Hausverwaltung oder den EigentümerInnen nicht an das Versorgungsunternehmen weitergeleitet wird. Trinkwasser gehört aber zur Grundversorgung und der Zugang dazu ist ein Menschenrecht. Deshalb hat die Sozialpolitikerin Susanne Wendland einen Antrag entwickelt, mit dem der Senat aufgefordert wird darauf hinzuwirken, dass Zwangsabschaltungen künftig vermieden werden. So könnten die Versorgungsunternehmen ausstehende Rechnungen auf dem üblichen Rechtsweg einfordern, ohne die Wasserlieferung zu sperren. Der Antrag vom 24. September 2013, Drucksache 18/1067