Antrag „Wohnraum schützen – Leerstand und Zweckentfremdungen beenden Bremisches Wohnraumschutzgesetz“

Antrag „Wohnraum schützen – Leerstand und Zweckentfremdungen beenden Bremisches Wohnraumschutzgesetz“

SPD und Grüne wollen die Zweckentfremdung von Bestandswohnungen eindämmen. Damit soll der in einigen Gebieten sehr knappe Wohnraum vor dem Zugriff durch gewerbliche Vermietung - z.B. als Ferienwohnung - geschützt werden. Ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen sieht eine Verbesserung des entsprechenden Gesetzentwurfs vor. Zuständig für die Grünen ist der bau- und stadtentwicklungspolitische Sprecher Robert Bücking.

Der Antrag vom 19. Juni 2018, Drucksache 19/1728

In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag am 30. Mai 2018 wurde der Antrag in erster Lesung beschlossen.

Robert Bücking machte in der Bürgerschaft deutlich, dass es der rot-grünen Koalition keineswegs darum geht, Home-Sharing im Grundsatz zu verbieten. Aus diesem Grund wurden in dem vorgelegten Gesetz räumliche und zeitliche Grenzen eingezogen, unterhalb derer das Home-Sharing weiterhin frei von Einschränkungen möglich sein soll. Robert Bücking: „Home-Sharing in Bremen ist für die privaten VermieterInnen bisher eine kleine und interessante Einnahmequelle. Es ist für sie auch eine Gelegenheit, in Kontakt mit den Gästen der Stadt zu kommen. Dagegen ist nichts einzuwenden. Dennoch treffen wir mit dem Gesetz Vorsorge. Denn das Geschäftsmodell von Plattformen wie Airbnb ist ganz offenkundig sehr erfolgreich und wächst schnell. Deshalb ist eine Regulierung dieses Marktes geboten, um Schaden abzuwenden. In einigen Stadtteilen ist der Wohnungsmarkt sehr angespannt. Da wollen wir nicht tolerieren, dass ganze Wohnungen bzw. zum Teil auch ganze Häuser auf Dauer dem Wohnungsmarkt entzogen werden.“

In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag am 20. Juni 2018 wurde der Antrag in zweiter Lesung beschlossen.