Antrag „Waren aus dem entfallenen Wintergeschäft sinnvoll verwenden – Entsorgung verhindern"

Wegen des Corona-Lockdowns sitzt insbesondere der Textilhandel auf Bergen von Winter-Waren, die nicht mehr zu verkaufen sind. Für Unternehmen, die staatliche Überbrückungshilfen erhalten, hat der Bund bereits Anreize gesetzt, damit Tonnen an Schuhen und Kleidung nicht in den Müll wandern. Allerdings fehlen konkrete Konzepte zur Weitergabe, Spende oder Lagerung. Deshalb könnten zahlreiche Waren im Schredder landen. Aus diesem Grund fordern die Regierungsfraktionen den Senat u. a. auf, unter Einbeziehung der City-Initiativen zu ermitteln, welche in Bremen und Bremerhaven ansässigen Einzelhändler*innen von den Sonderregelungen im Rahmen der Überbrückungshilfe III Gebrauch machen und welche konkreten Mengen an Waren insgesamt in Bremen und Bremerhaven infolge der neuen Sonderregelungen vom Markt genommen oder anderweitig weitergegeben werden sollen. Der zuständige Abgeordnete ist Robert Bücking.

DerAntragvom 17. Februar 2021, Drucksache 20/833


In der Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) vom 24. Februar 2021 wurde der Antrag beschlossen.

Robert Bücking:  „Es wäre absurd, Neuware zu vernichten, nur weil sie unverkäuflich ist. Solange Menschen frieren, muss es einen anderen Weg geben. Diese Ressourcenverschwendung wäre auch aus ökologischer Sicht unerträglich. Ziel muss es sein, nicht verkaufte Neuware zu spenden, statt sie zu schreddern.“