Antrag „Wahlmöglichkeit bei der Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte“

Antrag „Wahlmöglichkeit bei der Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte“

In Hamburg haben Beamtinnen und Beamte ab August 2018 die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Bisher sind Beamtinnen und Beamte faktisch gezwungen, sich ergänzend zur Beihilfe privat zu versichern. Die Fraktionen von Grünen und SPD wollen nun vom Senat prüfen lassen, welche finanziellen Auswirkungen eine solche Wahlmöglichkeit für das Land Bremen hätte. Zuständig ist der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Nima Pirooznia. Der Antrag vom 6. Februar 2018, Drucksache 19/1512

In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag am 22. Februar wurde der Antrag beschlossen. „Unser Ziel ist es, die Ungleichbehandlung von Beamtinnen und Beamten bei der Krankenversicherung zu beenden“, sagte Nima Pirooznia im Landtag. Zwar könnten sich Beamtinnen und Beamte bereits jetzt gesetzlich versichern, doch zahle der Dienstherr in diesem Fall keinen Arbeitgeberanteil. Nima Pirooznia: „BeamtInnen, die sich im Solidarsystem der gesetzlichen Krankenkasse versichern wollen, müssen bisher erhebliche finanzielle Nachteile in Kauf nehmen.“ Ein Ausweg aus dieser Ungleichbehandlung kann aus Sicht der Grünen-Fraktion das Hamburger Modell sein, bei dem sich die Beamtinnen und Beamte statt der Beihilfe eine Pauschale auszahlen lassen können, die der Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Dies würde Beamtinnen und Beamten auch den Zugang zur Familienmitversicherung ermöglichen. Nima Pirooznia erwartet vom Hamburger Modell darüber hinaus positive Effekte im Marktsegment der Beamtenversicherungen: „Der erhöhte Wettbewerb kann sich positiv auf die Qualität der Versicherungsangebote und den Preis für die Versicherungsnehmerinnen und -nehmer auswirken.“