Antrag „Viertes Hochschulreformgesetz“

Antrag „Viertes Hochschulreformgesetz“

Der Landtag hat auf seiner Sitzung am 15. Juni 2017 die vierte Novelle des Bremer Hochschulgesetzes beschlossen. Mit dem Hochschulreformgesetz sollen insbesondere die Beschäftigungsbedingungen für den akademischen Mittelbau neu geregelt werden. Der Änderungsantrag vom 15. Juni, Drucksache 19/1125 und der Änderungsantrag vom 15. Juni, Drucksache 19/1126

Auf der Sitzung des Landtags am 15. Juni 2017 wurden die Änderungsanträge beschlossen Die wissenschaftspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Henrike Müller, zeigte sich in der Plenardebatte überaus zufrieden mit dem erarbeiteten Reformgesetz und dankte dem Senat für die gute Vorarbeit: „Das Gesetz ist in seiner Bedeutung gar nicht hoch genug einzuschätzen für die Mittelbaubeschäftigten der Hochschulen im Land Bremen. Ich bin überzeugt, wir steigern sogar die Geburtenrate, weil wir den Beschäftigten im Alter von 25 bis 40 Jahren eine planbare Perspektive geben.“ Henrike Müller machte aber auch deutlich, dass es weiterhin viel zu tun gibt. Das verabschiedete Reformgesetz nehme stark Bezug auf die Situation der Beschäftigten an der Universität Bremen, die Beschäftigungslandschaften der verschiedenen Hochschulen sei jedoch überaus divers. Diesem Umstand werde sich der Wissenschaftsausschuss der Bürgerschaft in Form einer weiteren Bestandsaufnahme aller Beschäftigungsformen annehmen und auf Verbesserungen hinwirken.

Zur zwischen den Bürgerschaftsfraktionen umstrittenen Frage der Sinnhaftigkeit von Anwesenheitspflichten für Studierende sagt Henrike Müller: „Die Tendenz der letzten Jahre zur immer stärkeren Verschulung der Hochschulen sehen wir Grünen sehr, sehr kritisch. Wer die Hochschulreife – und damit die Befähigung zum Studieren – erworben hat, ist auch reif genug, das eigene Studium selbst zu organisieren.“