Antrag „Viertes Gesetz zur Änderung des Landesmindestlohngesetzes"

Der Landesmindestlohn soll vom 1. Juli 2019 an 11,13 Euro betragen. Das sieht ein Gesetzesantrag von SPD und Grünen vor. Der Landesmindestlohn gilt für die Beschäftigten der öffentlichen Betriebe und Einrichtungen. Da die Lohnentwicklung in diesem Bereich nicht dauerhaft an die Lohnentwicklung des öffentlichen Dienstes gekoppelt sein soll, wird künftig eine Landesmindestlohnkommission Empfehlungen zur Anpassung der Mindestlohnhöhe geben. Ziel ist es, dass alleinstehende Vollzeitbeschäftigte ihre Lebenshaltungskosten ohne staatliche Zuschüsse decken können und nach Erreichen der Regelaltersgrenze für den Bezug der gesetzlichen Altersrente nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Zuständig für die Grünen ist die arbeitsmarktpolitische Sprecherin Henrike Müller.

Der Antrag vom 19. März 2019, Drucksache 19/2106


In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 28. März 2019 wurde der Antrag in erster Lesung beschlossen.

In der Landtagsdebatte stellte die grüne Fraktionsvorsitzende Maike Schaefer klar: "Wer Vollzeit arbeitet, muss von seinem Lohn leben können. Es muss unser aller Ziel sein, dass überall, und gerade auch den Beschäftigten des Landes, faire Löhne bezahlt werden. Ab dem 1.7. beträgt der Landesmindestlohn 11,13 Euro pro Stunde. Uns Grünen ist es dabei extrem wichtig, dass in Zukunft die Landesmindestlohnkommission jährlich die Mindestlohnhöhe bewertet und anhand fester Kriterien wie beispielsweise der allgemeinen Lohnentwicklung und Entwicklung der Mieten eine Empfehlung zur Anpassung abgibt.“

In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 8. Mai 2019 wurde der Antrag in zweiter Lesung beschlossen.