Antrag „Vermögensabschöpfung im Jugendstrafrecht“

Das strafrechtliche Mittel der Vermögensabschöpfung wurde im Zuge einer Reform ausgeweitet. Die Vermögensabschöpfung wirkt sich nun auch auf Jugendstrafverfahren aus, in denen in der Vergangenheit entsprechende Maßnahmen nur im Ausnahmefall durchgeführt wurden. Dies führt u.a. dazu, dass von einer erzieherisch deutlich wertvolleren Vereinbarung über eine Schadenswiedergutmachung Abstand genommen wird. SPD und Grüne fordern den Senat u.a. auf, sich auf Bundesebene für notwendige gesetzliche Änderungen im Jugendgerichtsgesetz einzusetzen. Zuständig für die Grünen ist die rechtspolitische Sprecherin Sülmez Dogan.

Der Antrag vom 22. Januar 2019, Drucksache 19/2013


In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 8. Mai 2019 wurde der Antrag beschlossen.